Die Gehälter in Neustadt an der Weinstraße
Neustadt an der Weinstraße ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz. Die Verkehrsanbindung der Stadt ist durch die Anschlussstelle an die BAB A 65 optimal, die benachbarten Großstädte Mannheim, Karlsruhe, Kaiserslautern und Stuttgart sind auch im Pendelverkehr innerhalb kurzer Zeit erreichbar. Ein großer Bahnhof wird täglich von Regionalzügen, aber auch ICEs angefahren. Neben der Rhein-Neckar S-Bahn Anschlussmöglichkeit ist auch ein innerstädtisches Busliniensystem gegeben. Neben guten Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten durch die Industrie der umliegenden Städte - aber auch Betriebe in Neustadt selbst - und ausgezeichneten Schulen jedes Bildungsziels kann Neustadt auch ein berufliches Gymnasium vorweisen. Abendliche VHS-Kurse sind kein Problem - dazu existiert ein abwechslungsreiches Kultur- und Naturangebot.
Das Durchschnittsgehalt für Anlagenmechaniker - Versorgungstechnik in Neustadt an der Weinstraße beträgt 2.250,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.000,00 | € 2.500,00 | € 2.250,00 |
Netto | € 1.547,67 | € 1.853,71 | € 1.700,69 |
Bei dem Beruf des/r Anlagenmechanikers/in für Versorgungstechnik handelt es sich um einen Ausbildungsberuf, den es in der Vergangenheit in Deutschland gegeben hat. Inzwischen ist es nicht mehr möglich, diesen Beruf zu erlernen.
Allerdings wurde der Beruf durch den Anlagenmechaniker ersetzt. Als Anlagenmechaniker/in für Versorgungstechnik kann man vor allem verschiedene Rohrleitungssysteme herstellen. Allerdings sind es vor allem sehr komplexe Systeme, die hergestellt werden, beispielsweise für Kernkraftwerke oder dergleichen. Auch in der chemischen Industrie wurden und werden bestimmte Rohrleitungssysteme dringend benötigt. Um diese Rohre herzustellen, sind verschiedene Arbeitsschritte nötig, unter anderem die Planung und das Bauen des Rohres. Hierzu muss .
Die Gehäter Anlagenmechaniker - Versorgungstechnik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden