Die Gehälter in Schopfheim
Schöpfheim an der Baden Württembergischen Grenze zur Schweiz liegt im Landkreis Lörrach. Die Stadt weißt eine überdurchschnittliche Dichte der Industrie auf, welche sich schon früh durch die Verfügbarkeit von Wasserkraft bildete. Schöpfheim ist einer der größten Arbeitgeber der Region und unterstützt damit den Durchreiseverkehr als Einkommensquelle. Die Bundesstraßen B317 und B518 sorgen für die nötige Mobilität ins überregionale Straßennetz der Schweiz und Deutschlands. Aber auch die Bahn fährt mehrmals täglich die Strecke Schöpfheim-Basel an. So wie auch die meisten größeren Firmen die Schiene nutzen um ihre Waren ins europäische Ausland zu exportieren.
Das Durchschnittsgehalt für Anlagenmechaniker - Apparatetechnik in Schopfheim beträgt 3.302,74 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.857,14 | € 3.748,33 | € 3.302,74 |
Netto | € 1.780,03 | € 2.589,00 | € 2.184,52 |
Der/die Anlagenmechaniker/in - Apparatebau ist für die Montage komplexer Industriemaschinen, -anlagen sowie Behältern u Apparaten für die Lebensmittelherstellung, der verfahrenstechnischen und chemischen Industrie verantwortlich. Auch die Instandhaltung, der Umbau und die Mitwirkung bei Konstruktions- und Entwicklungsaufgaben gehören zum Aufgabengebiet des/der Anlagenmechanikers/in - Apparatebau.
Arbeitsplätze finden Anlagenmechaniker/innen - Apparatebau hauptsächlich in Metallbauunternehmen, welche Behälter und Kessel herstellen. Aber auch in der Erdgas- und Erdölförderung, sowie bei Energieversorgungsunternehmen oder Wasserwerken finden sich Beschäftigungsmöglichkeiten für den/die Anlagenmechaniker/in - Apparatebau. Die 3,5-jährige Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in - Apparatebau wird vor allem von Industriebetrieben angeboten. Der/die Anlagenmechaniker/in - Apparatebau stellt die Einzelteile für eine Anlage zunächst im Betrieb her. Dies kann durch Brennschneiden und .
Die Gehäter Anlagenmechaniker - Apparatetechnik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden