B. Bestimmungen des Arbeitsschutzes und Arbeitsrechtes) und überwachen den Arbeitsablauf. Zu den organisatorischen Tätigkeiten gehört auch die Planung, welche Arbeitsmittel und Materialien voraussichtlich benötigt werden. Außerdem tragen Vorarbeiter im Maler- und Lackiererhandwerk Sorge dafür, dass diese Materialien zu den betreffenden Baustellen transportiert werden. Sie führen Qualitätskontrollen .

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Wie viel Vorarbeiter (Maler- u. Lackiererhandwerk), Ergebnis Vorarbeiter (Maler- u. Lackiererhandwerk)?


durch und beseitigen eventuelle Mängel. Bei schwierigen Aufgaben legen sie oft selbst Hand an.

Die Gehäter Vorarbeiter (Maler- u. Lackiererhandwerk) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Aschheim € 2.728,00
Bad Münstereifel € 2.200,00
Berlin € 1.238,10
Chemnitz, Sachsen € 2.300,00
Essen, Ruhr € 1.866,67
Günzburg € 2.309,67
Hallenberg € 2.800,00
Hamburg € 1.745,12
Herford € 2.200,00
Karlsruhe (Baden) € 2.365,44
Kassel, Hessen € 1.494,16
Landshut, Isar € 2.200,00
Mellrichstadt € 1.850,00
Neuruppin € 2.100,00
Nürnberg, Mittelfranken € 2.342,00
Oberhausen, Rheinland € 1.800,00
Oldenburg in Oldenburg € 1.841,67
Osnabrück € 2.204,48
Parchim € 1.857,62
Pforzheim € 2.600,00
Ratingen € 2.082,83
Rösrath € 2.470,00
Singen (Hohentwiel) € 2.500,00
Wismar, Mecklenburg € 1.560,00
Ziemetshausen € 1.900,00

Zu den Büroaufgaben gehören das Führen der Abrechnungsunterlagen und die Terminplanung. Arbeitsplätze finden Vorarbeiter im Maler- und Lackiererhandwerk zum Beispiel im Kraftfahrzeugbau, in der Farbabteilung in Baumärkten (als Kundenberater), bei Malergeschäften oder im Maschinenbau. Für die Tätigkeit als Vorarbeiterin oder Vorarbeiter im Maler- und Lackiererhandwerk sollten man eine abgeschlossene Ausbildung als Malerin und Lackiererin, bzw. Maler und Lackierer, sowie Berufserfahrung vorweisen können. Die Ausbildungszeit als Maler/in und Lackierer/in beträgt drei Jahre, es handelt sich um eine duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden