Sie arbeiten mit Datenbanksystemen, planen und realisieren die Einrichtung von Computerarbeitsplätzen, und beschäftigen sich je nach Einsatzgebiet mit robotergesteuerten Maschinen und Anlagen. Die Ausbildung zum technischen Assistenten bzw. zur technischen Assistentin .
Wie viel Informatikassistent - Softwaretechnologie, Ergebnis Informatikassistent - Softwaretechnologie?
wird auf einer staatlichen oder privaten Berufsfachschule absolviert und dauert in der Regel 2 Jahre. Im Allgemeinen wird nach dem Bestehen der staatlichen Prüfung zusätzlich eine verkürzte Ausbildung in einem Unternehmen absolviert, zum Beispiel zum Informatikkaufmann oder auch zum Systeminformatiker, um die Chancen auf dem umkämpften IT-Arbeitsmarkt zu verbessern.
Die Gehäter Informatikassistent - Softwaretechnologie basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Städten Deutschlands | Brutto min. € |
Bad Homburg vor der Höhe | € 3.103,60 |
Bamberg | € 2.166,67 |
Bauerbach bei Meiningen | € 1.841,67 |
Berlin | € 1.625,00 |
Bonn | € 2.925,00 |
Darmstadt | € 3.500,00 |
Dortmund | € 4.166,67 |
Dresden | € 3.000,00 |
Düsseldorf | € 5.301,83 |
Efringen-Kirchen | € 2.600,00 |
Esslingen am Neckar | € 6.000,00 |
Frankfurt am Main | € 1.850,00 |
Freiburg im Breisgau | € 3.250,00 |
Garbsen | € 1.665,00 |
Gladbeck | € 1.300,00 |
Hamburg | € 4.800,00 |
Hannover | € 3.767,72 |
Hettenshausen | € 5.416,67 |
Köln | € 1.056,00 |
Langgöns | € 3.840,00 |
München | € 3.051,11 |
Neu-Ulm | € 4.791,67 |
Paderborn | € 2.050,75 |
Regensburg | € 6.036,52 |
Rotenburg an der Wümme | € 3.850,00 |
Velbert | € 4.489,00 |
Wathlingen | € 2.268,16 |
Weilburg | € 2.708,33 |
Weingarten (Württemberg) | € 3.141,67 |
Wiesbaden | € 2.166,67 |
Für die Tätigkeit des technischen Assistenten bzw. der technischen Assistentin für Informatik (Schwerpunkt Softwaretechnologie) sind ein hohes Interesse an IT-Prozessen, Lösungen und neuen Entwicklungen, ein Wille zur permanenten Weiterbildung und sorgfältiges und vernetztes Arbeiten im Team gute Voraussetzungen. .
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden