Aber auch ein Studium an der Hochschule in diesen Fachrichtungen könnte von großem, unschätzbarem Vorteil sein. Die handwerklichen Ausbildungsberufe dieser Art erfordern alle drei bis vier Jahre im dualen Ausbildungssystem von Ausbildungsbetrieb und Berufsfachschulen. Das Studium zum Magister-Maschinenbau zum Beispiel, zieht sich deutlich länger, mindestens 10 Semester, hin. Bis zum Doktorgrad noch weitaus länger. Aber mit dem Abschluss an der Universität oder der Ausbildungsurkunde der Handwerkskammer steht der Weiterbildung und Beschäftigung als Baumaschinenschlosser nichts mehr Wege. Als solcher findet man auf praktisch jedem Baubetrieb seine Beschäftigung. Überall, wo komplexe Maschinen gewartet und Instandgesetzt werden müssen, sind diese Männer und Frauen absolut unverzichtbar. Auch das Konstruieren von Adaptern .
Wie viel Baumaschinenschlosser, Ergebnis Baumaschinenschlosser?
und einfachen Maschinen zum Verbinden der Arbeitsprozesse fallen in ihre Verantwortung. Die meisten Vertreter dieses Berufstandes finden sich allerdings in Firmen, die speziell auf die Vermietung von Baumaschinen spezialisiert sind.
Die Gehäter Baumaschinenschlosser basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Da es sich bei dieser speziellen Berufsbezeichnung um keinen Ausbildungsberuf oder Weiterbildungsberuf handelt, ist ein autodidaktisches Vorgehen unumgänglich. Deshalb kann allen Interessenten und Bewerbern nur geraten werden ein Höchstmaß an Flexibilität und Kreativität mitzubringen. Technisches Verständnis und bereits gesammelte Erfahrungen mit Baumaschinen wie Baggern und Tiefladern, sind ebenfalls von Vorteil. Und zum Bedienen der teils sehr schweren Gerätschaften und zum Heben der Bauteile ist eine gute körperliche Kondition erforderlich. Das Berufsbild und die Inhalte des Arbeitsalltages dieses Berufszweiges sind aber einem starken Wandel unterworfen. Im Zeitalter modernen Computer-Technologien ist es möglich, komplexe Vorgänge und Abläufe am PC zu planen und mit Hilfe von Maschinen umsetzen zu lassen. .
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden