Die Gehälter in Hofheim am Taunus

Die Kreisstadt Hofheim am Taunus liegt im Bundesland Hessen. Im Gewerbegebiet Hofheim haben sich neben einem großen Möbelhaus auch andere kleine und mittelständische Betriebe angesiedelt. Auch im Maschinenbau finden sich Ausbildungs- oder Arbeitsplätze. Die beiden Bundesautobahnen A66 und A3 bieten freie Fahrt in alle Richtungen; die A66 ist mit 5 Anschlussstellen mit Hofheim verbunden. Regionale Züge und Busverbindungen steigern die Mobilität in der Stadt und dem Umland. Auch eine S-Bahn nach Frankfurt am Main bietet Möglichkeiten, zu pendeln. Neben der Stadtbücherei und der Volkshochschule findet sich ein berufliches Schulzentrum, das keine Wünsche offen lässt. Ansonsten ist für jeden Schulabschluss die zugehörige Schulart in der Stadt vertreten.

Das Durchschnittsgehalt für Techniker - Gartenbau (Garten-, Landschaftsbau) in Hofheim am Taunus beträgt 1.489,58 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 1.245,83 € 1.733,33 € 1.489,58
Netto € 717,68 € 1.213,29 € 965,49

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Die Gehäter Techniker - Gartenbau (Garten-, Landschaftsbau) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Berlin € 1.976,46
Biesenthal bei Bernau bei Berlin € 1.750,00
Bochum € 1.645,57
Brüggen, Niederrhein € 1.191,67
Döbritschen bei Weimar, Thüringen € 1.800,00
Düsseldorf € 2.615,38
Elsterwerda € 933,33
Flensburg € 1.083,33
Hannover € 2.141,30
Hattingen an der Ruhr € 2.722,22
Heinsberg, Rheinland € 1.422,22
Hofheim am Taunus € 1.245,83
Iserlohn € 3.293,33
Ketzin € 3.500,00
Mainz am Rhein € 1.164,00
Marktheidenfeld € 2.080,00
Meckenheim, Rheinland € 2.934,85
Minden, Westfalen € 2.086,96
München € 1.796,75
Neu-Ulm € 3.408,43
Nideggen € 2.500,00
Nordenham € 1.740,00
Odelzhausen € 1.300,50
Schopfloch, Mittelfranken € 2.500,00
Ulm (Donau) € 2.500,00
Wermelskirchen € 1.913,04
Wuppertal € 2.000,00



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden