Die Gehälter in Stuttgart
Stuttgart ist ein wichtiges Zentrum des deutschen Hochtechnologiesektors. Viele Betriebe der deutschen Fahrzeug- und Maschinenbauindustrie sind hier beheimatet. Aber auch zahlreiche international renommierte Unternehmen und Konzerne haben hier ihren Sitz. Stuttgart ist auch Börseplatz, wodurch naturgemäß auch zahlreiche Finanzunternehmen in der Stadt tätig sind. Auch mehrere regionale und überregionale Versicherungen sind in Stuttgart vertreten. Die Medienlandschaft ist eher regional geprägt. Der Stuttgarter Bahnhof ist ein wichtiges Drehkreuz für den nationalen und internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Schiene. Die Stadt besitzt einen eigenen Flughafen und ist auch an das Autobahnnetz angeschlossen. Das öffentliche Nahverkehrssystem unterhält zahlreiche Verbindungen in der Stadt und ist gut ausgebaut.
Das Durchschnittsgehalt für Qualitätskontrolleur in Stuttgart beträgt 3.140,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.733,33 | € 4.548,00 | € 3.140,67 |
Netto | € 1.188,99 | € 3.058,12 | € 2.123,56 |
Überall, wo Waren eingekauft werden, um sie dann weiter zu verarbeiten, oder fertige Waren eine Produktionshalle verlassen, kommen Qualitätskontrolleure oder -kontrolleurinnen zum Einsatz. Sie messen, wiegen und prüfen mit der bestmöglichen Genauigkeit ein Produkt, welches im Rahmen der Materialbeschaffung eingekauft werden soll - so zum Beispiel das Holz eines bestimmten Lieferanten einer Möbel produzierenden Firma, oder Nahrungsmittel, die für die Fertigung von Fertiggerichten bestellt werden, und ähnliches.
Bei manchen Lieferungen findet nur eine einmalige Kontrolle statt, bei anderen wird - bei regelmäßigem Wareneingang - auch kontinuierlich geprüft. Die Unternehmer, die Qualitätskontrolleure/-innen einstellen, wollen verhindern, dass sie unnötiges Geld für schlechte oder verdorbene Ware ausgeben, beziehungsweise vermeiden, dass .
Die Gehäter Qualitätskontrolleur basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden