Die Gehälter in Viersen

Die Stadt Viersen liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie liegt im Gebiet des Regierungsbezirkes Düsseldorf. Wer hier etwas erleben möchte, der hat vor allem an Karneval dazu Gelegenheit. Gleich drei Umzüge finden jedes Jahr in Viersen statt. In Viersen gibt es zahlreiche Industriegebiete, die alle sehr gut besiedelt sind. Vor allem Unternehmen aus der Dienstleistungsbranche tragen zu einem großen Teil zur wirtschaftlichen Lage der Stadt bei. Auch gibt es in Viersen zahlreiche Produktionsunternehmen. Genau in diesen Branchen sind sehr viele Menschen beschäftigt. Auch ein paar große Unternehmen haben hier ihren Sitz. Die Verkehrsanbindung in Viersen ist sehr gut. Ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem eigenen Fahrzeug - hier gelangt man sehr schnell ans Ziel.

Das Durchschnittsgehalt für Programmierer in Viersen beträgt 6.039,59 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 5.579,17 € 6.500,00 € 6.039,59
Netto € 3.010,51 € 4.535,52 € 3.773,02

Die Aufgabe des Programmierers besteht darin, EDV - Programme zu erstellen. Meist handelt es sich hierbei um Anwenderprogramme.

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Erstellt werden sie auf der Basis ausführlicher und detaillierter Vorgaben. Während ihrer Arbeit wenden sie eine oder mehrere Programmiersprachen an und nutzen dabei die grundlegenden Entwicklungsumgebungen, wie Code-Generatoren, Test-Hilfen, Dokumentationstools und Editiersysteme. Im Grunde können sie in Unternehmen und Einrichtungen aller Branchen tätig werden. Die einzige Vorraussetzung hierbei ist, dass sie Computer- und Softwaresysteme einsetzen. Bei der Ausbildung handelt es sich um eine Weiterbildung, die durch interne Vorschriften privater Lehrgangsträger geregelt ist. Diese werden ausschließlich in Vollzeitform angeboten und dauern zwischen sechs und zwölf Monaten. Neben diesen gibt es noch die Möglichkeit von Fernlehrgängen. Diese haben eine Dauer von 6 bis 12 Monate. Programmierer müssen auf der Basis ausführlicher und detaillierter Vorgaben EDV-Programme entwickeln, das heißt erstellen. Im Großen und Ganzen handelt es sich hierbei um einen reinen Programmiervorgang. Bei diesem wird mittels einer Programmiersprache und einem ersten Compiler die Software erstellt. Während dieses Schrittes wird die Programmiersprache in eine maschinenlesbare Sprache übersetzt. Während ihrer Arbeit werden sie von Formelsammlungen, Tabellen und Handbücher, welche häufig in Fremdsprachen, insbesondere Englisch, verfasst sind. Wenn Programme fertig programmiert sind, führen die Programmierer die entsprechenden Testläufe durch, grenzen die hierbei entdeckten Fehler .

Die Gehäter Programmierer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Aachen € 1.000,00
Alzenau in Unterfranken € 2.675,00
Andernach € 2.296,49
Augsburg, Bayern € 975,00
Bad Homburg vor der Höhe € 2.650,00
Berlin € 1.180,00
Bonn € 1.733,33
Bremen € 1.700,00
Bremerhaven € 1.300,00
Delmenhorst € 2.500,00
Dortmund € 1.500,00
Dresden € 1.300,00
Düsseldorf € 1.400,00
Essen, Ruhr € 1.604,40
Fellbach (Württemberg) € 2.600,00
Frankfurt am Main € 1.000,00
Freiburg im Breisgau € 2.000,00
Göppingen € 2.925,00
Grafenwöhr € 2.383,33
Hamburg € 1.500,00
Hameln € 1.191,67
Hann. Münden € 3.135,14
Hannover € 1.337,63
Heilbronn (Neckar) € 1.547,62
Homburg (Saar) € 1.625,00
Hürth, Rheinland € 2.750,00
Iserlohn € 2.275,00
Karlsruhe (Baden) € 2.000,00
Kevelaer € 4.500,00
Kiel € 2.350,00
Köln € 1.600,00
Leipzig € 1.900,00
Leonberg, Oberpfalz € 2.058,33
Mannheim, Universitätsstadt € 1.343,33
Minden, Westfalen € 2.600,00
Mönchengladbach € 1.300,00
München € 1.300,00
Nürnberg, Mittelfranken € 2.000,00
Oberhausen, Rheinland € 1.950,00
Öhringen € 1.770,00
Osnabrück € 2.100,00
Paderborn € 2.000,00
Pforzheim € 1.188,11
Remscheid € 2.500,00
Stuttgart € 1.570,83
Taunusstein € 2.184,00
Viersen € 5.579,17
Wegberg € 3.520,83
Wuppertal € 1.550,00
Zweibrücken, Pfalz € 1.849,00



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden