Die Gehälter in Braunschweig
Die Stadt Braunschweig in Niedersachsen ist vor allem von der Fahrzeug- und Maschinenbauindustrie geprägt. Einige Unternehmen auf dem Hochtechnologiesektor betreiben hier wichtige Werke. Auch die Luft- und Raumfahrtindustrie spielt eine übergeordnete Rolle. Nennenswert ist auch, dass in Braunschweig und im Umland die Zuckerindustrie des Landes beheimatet ist und in der Stadt auch zahlreiche bekannte Musikinstrumentenbauer ansässig sind. Braunschweig ist außerdem ein wichtiger Wissenschaftsstandort mit zahlreichen Forschungseinrichtungen. Die Verkehrsknotenpunkte der Stadt, die über ein reichhaltiges Kulturangebot und viele Sehenswürdigkeiten verfügt, werden durch die Straßenbahn- und Buslinien der Stadt miteinander vernetzt. An das Fernstraßennetz ist Braunschweig durch die Stadtautobahn und den Bahnhof angeschlossen
Das Durchschnittsgehalt für Patentanwaltsfachangestellte in Braunschweig beträgt 2.413,33 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.793,33 | € 3.033,33 | € 2.413,33 |
Netto | € 1.091,13 | € 1.943,44 | € 1.517,29 |
Die Ausbildung zum/r Patentanwaltsfachangestellten ist gemäß des deutschen Berufsbildungsgesetzes ein offizieller und anerkannter Ausbildungsberuf. Sehr viele Jugendliche entscheiden sich für eine solche Ausbildung.
Die Dauer der Ausbildung zum/r Patentanwaltsfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre und endet mit einer entsprechenden Prüfung. Diese beinhaltet sowohl einen mündlichen als auch einen schriftlichen Teil. Als Patentanwaltsfachangestellte/r arbeitet man dem Patentanwalt zu, sodass dieser sich um die wesentlichen Dinge seines Berufsalltages kümmern kann. Zur Aufgabe eines/r Patentanwaltsfachangestellten gehört es demnach, dass man die Vorarbeit verschiedener Angelegenheiten leistet. Hierzu gehört unter anderem die Vereinbarung von Terminen, die Bearbeitung der eingehenden .
Die Gehäter Patentanwaltsfachangestellte basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden