Die Gehälter in Barsbüttel
Barsbüttel im Bundesland Schleswig-Holstein liegt unmittelbar an der Landesgrenze zu Hamburg im Kreis Stormarn, von den Einheimischen liebevoll als "Barsbüddel" bezeichnet. Die Stadt hat eine hervorragende überregionale Verkehrsanbindung durch die Bundesautobahnen 1 und 24. In Barsbüttel gibt es eine große Anzahl von Unternehmen, die sich zusammengeschlossen haben und nun unter dem Namen "Wirtschaftliche Vereinigung Barsbüttel" gemeinsam auftreten. Aber auch mehrere große Betriebe haben sich in und um die Stadt angesiedelt. Für den Nachwuchs ist hier ebenfalls gesorgt, gibt es doch zwei Grundschulen und eine integrierte Gesamtschule am Ort. Sehenswert in Barsbüttel ist auf jeden Fall die ehemalige Villa Lunugala, erbaut im Jahre 1907.
Das Durchschnittsgehalt für Kaufmann im Einzelhandel - Foto/Video in Barsbüttel beträgt 2.187,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.187,50 | € 2.187,50 | € 2.187,50 |
Netto | € 1.522,40 | € 1.522,40 | € 1.522,40 |
Der Kaufmann bzw. die Kauffrau im Einzelhandel Foto/Video sind für den Verkauf von jeglichen Artikeln rund um das Fotografieren und Filmen tätig.
Im Fachgeschäft oder in Fachabteilungen von Kauf- und Warenhäusern oder Discountern wird der Beruf meist ausgeübt. Über das umfassende Warenangebot Foto/Video, die neuesten Produkte und die Technik müssen sie stets auf dem Laufenden bleiben und über Gebrauch und Funktion Auskunft geben können. Dem Kunden übermitteln sie im Verkaufsgespräch kompetente Beratung über Preis- und Markenunterschiede, Filmauswahl und -qualitäten, Fotografiertechniken, Bedienung und Ausstattung der unterschiedlichen Geräte und Verwendung des entsprechenden Zubehörs. Hinsichtlich von Beanstandungen bzw. Reparaturen sind sie die Kontaktperson und geben Antwort über eventuell anfallende Kosten bzw. die voraussichtliche Dauer einer Reparatur. .
Die Gehäter Kaufmann im Einzelhandel - Foto/Video basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden