Die Gehälter in Castrop-Rauxel
Bei der Stadt Castrop-Rauxel handelt es sich um eine Stadt, die im Bundesland Nordrhein-Westfalen liegt. Sie gehört zum Landkreis Recklinghausen und zum Regierungsbezirk Münster. In der Vergangenheit war die Stadt durch viele Zechen bekannt. Diese wurden jedoch im Laufe der Zeit geschlossen. Die Industrie ist hier nahezu ausgestorben. Die wirtschaftliche Lage wird allein durch die kleinen und mittelständischen Unternehmen der Stadt bestimmt. Auch die Arbeitsmarktsituation richtet sich danach. In Castrop-Rauxel fahren zahlreiche öffentliche Verkehrsmittel. Auch mit dem eigenen PKW fährt es sich hier sehr gut. Castrop-Rauxel kann zudem mit dem Schiff erreicht werden, über den Rhein-Herne-Kanal.
Das Durchschnittsgehalt für Karosserie- und Fahrzeugbauer - Fahrzeugbau in Castrop-Rauxel beträgt 1.650,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.242,67 | € 2.058,33 | € 1.650,50 |
Netto | € 944,85 | € 1.432,67 | € 1.188,76 |
Beim Betriebsschlosser, Reparaturschlosser handelt es sich um einen ehemaligen Ausbildungsberuf. Die Ausbildungsordnung ist schon seit 1987 außer Kraft.
Der Beruf Betriebsschlosser, Reparaturschlosser wurde durch die Nachfolgeberufe Anlagenmechaniker/in, Industriemechaniker/in und Konstruktionsmechaniker/in mit den jeweiligen Fachrichtungen abgelöst. Betriebsschlosser, Reparaturschlosser sind für die Durchführung regelmäßiger Wartungs- und Inspektionsarbeiten an Anlagensystemen und Maschinen verantwortlich. Sie sind in der Lage unterschiedliche Funktionstests durchzuführen. Sie spüren mit Mess- und Prüfgeräten die Störungen auf und tauschen Verschleißteile und defekte Bauelemente aus. Die Funktionalität der Anlage wird durch neues Einstellen wieder hergestellt. Auch Nachrüstarbeiten gehören zu den Aufgaben der Betriebsschlosser, Reparaturschlosser. Diese werden anhand von technischen Zeichnungen, Skizzen und Anweisungen .
Die Gehäter Karosserie- und Fahrzeugbauer - Fahrzeugbau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden