Die Gehälter in Neustadt an der Weinstraße

Neustadt an der Weinstraße ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz. Die Verkehrsanbindung der Stadt ist durch die Anschlussstelle an die BAB A 65 optimal, die benachbarten Großstädte Mannheim, Karlsruhe, Kaiserslautern und Stuttgart sind auch im Pendelverkehr innerhalb kurzer Zeit erreichbar. Ein großer Bahnhof wird täglich von Regionalzügen, aber auch ICEs angefahren. Neben der Rhein-Neckar S-Bahn Anschlussmöglichkeit ist auch ein innerstädtisches Busliniensystem gegeben. Neben guten Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten durch die Industrie der umliegenden Städte - aber auch Betriebe in Neustadt selbst - und ausgezeichneten Schulen jedes Bildungsziels kann Neustadt auch ein berufliches Gymnasium vorweisen. Abendliche VHS-Kurse sind kein Problem - dazu existiert ein abwechslungsreiches Kultur- und Naturangebot.

Das Durchschnittsgehalt für Gleisbauer in Neustadt an der Weinstraße beträgt 1.872,01 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 1.098,29 € 2.645,73 € 1.872,01
Netto € 835,70 € 1.651,30 € 1.243,50

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Die Gehäter Gleisbauer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Angern bei Wolmirstedt € 1.600,98
Berlin € 720,73
Biederitz € 3.033,33
Boxberg / Oberlausitz € 1.863,60
Buchloe € 2.616,67
Burbach, Siegerland € 614,00
Duisburg € 630,00
Emmerich am Rhein € 2.060,50
Essen, Ruhr € 2.275,00
Esslingen am Neckar € 758,33
Felixsee € 960,00
Gladbeck € 2.434,78
Göhl € 3.575,00
Hamburg € 1.900,00
Hamm (Westfalen) € 648,00
Hohberg bei Offenburg € 3.111,11
Karlsruhe (Baden) € 2.000,00
Kleinmachnow € 2.235,20
Köln € 681,00
Krefeld € 2.600,00
Lüneburg € 946,00
Magdeburg € 1.139,00
Mainz am Rhein € 720,74
Mülheim an der Ruhr € 2.012,83
Neunkirchen / Saar € 1.200,00
Neustadt an der Weinstraße € 1.098,29
Nürnberg, Mittelfranken € 2.146,34
Oberhausen, Rheinland € 2.147,00
Oberkrämer € 2.040,00
Oldenburg in Oldenburg € 4.074,42
Stadthagen € 2.238,47
Stuttgart € 5.751,49
Sülzetal € 500,00
Veitshöchheim € 2.703,62



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden