Die Gehälter in Köln
Köln ist ein wirtschaftliches und kulturelles Zentrum im Westen Deutschlands. Wichtige Unternehmen im Bereich der Lebensmittelindustrie sind hier ansässig. Auch die Fahrzeugindustrie und die Chemie spielt eine tragende Rolle in der Stadt. Nicht zu unterschätzen sind auch die Sehenswürdigkeiten der Stadt, die alljährlich zahlreiche Touristen anlocken. In Köln finden auch regelmäßig wichtige Branchenmessen statt. Über Autobahn- Bahn und auch die Rheinschifffahrt ist die Stadt gut an das Verkehrsnetz angeschlossen. Der Flughafen der Stadt ist ein bedeutendes Drehkreuz für den Personen- aber auch für den Frachtluftverkehr. Außerdem verfügt die Stadt über ein gut ausgebautes Nahverkehrssystem, das sich aus S-Bahn, Straßenbahn und Busverkehr zusammensetzt.
Das Durchschnittsgehalt für General Manager (Gastronomie) in Köln beträgt 3.293,65 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.511,11 | € 5.076,19 | € 3.293,65 |
Netto | € 1.057,62 | € 2.766,54 | € 1.912,08 |
Der/die General Manager/in (Gastronomie) leitet eigenverantwortlich einzelne Bereiche von gastgewerblichen Betrieben. Arbeitsplätze für General Manager/innen (Gastronomie) finden sich vor allem in Hotels, Kantinen sowie in Restaurants.
Aber auch die Gastronomie auf Kreuzfahrtschiffen, sowie in Kurklinken und Sanatorien bietet Arbeitsplätze an. Für die Tätigkeit als General Manager/in (Gastronomie) ist ein Studium im Hotel- und Gaststättengewerbe oder eine entsprechende Weiterbildung notwendig. In vielen Einsatzgebieten werden verschiedene Fremdsprachenkenntnisse erwartet. Der/die General Manager/in (Gastronomie) übernimmt vor allem Führungsaufgaben, wie die Leitung eines Restaurants oder eines Restaurantbereiches. Dazu gehören die Organisation vom Personaleinsatz sowie die Planung neuer Investitionen und verkaufsfördernder Aktionen. General Manager/innen (Gastronomie) übernehmen aber auch anspruchsvolle .
Die Gehäter General Manager (Gastronomie) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden