Die Gehälter in Oststeinbek
Die Stadt Oststeinbek liegt im Bundesland Schleswig-Holstein und gehört zum Landkreis Stormarn. Vor allem im Gewerbegebiet der Stadt haben sich zahlreiche große und mittelständische Unternehmen angesiedelt. Sie sorgen für eine stabile wirtschaftliche Lage der Stadt Oststeinbek. In Oststeinbek befinden sich zahlreiche Schulen, unter anderem auch eine Volkshochschule. Auch das Theater kommt in der Stadt nicht zu kurz. Allerdings findet dies nicht in einem Theater, sondern im Rathaus statt. Jährlich werden hier verschiedene Vorstellungen aufgeführt. Die Menschen sind immer wieder begeistert. Jedes Jahr finden hier das Maibaumfest und das Osterfeuer statt. Die Autobahn ist von Oststeinbek aus nicht sehr gut zu erreichen.
Das Durchschnittsgehalt für Fertighauszimmer(er) in Oststeinbek beträgt 2.200,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.200,00 | € 2.200,00 | € 2.200,00 |
Netto | € 1.500,62 | € 1.614,30 | € 1.557,46 |
Der Fertighausmonteur oder die Fertighausmonteurin von Holzhäusern (auch: Fertighauszimmerer) setzt Holzfertighäuser aus vorgefertigten Bauteilen zusammen. In manchen Fällen kann auch die Herstellung der Fertigteile zum Berufsbild gehören.
Das Arbeitgeberfeld dieser Berufsgruppe ist weit gefächert, sodass Zimmereibetriebe, Ingenieurholzbaubetriebe, Montagebaufirmen oder Hersteller von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Holz zu den möglichen Arbeitgebern gehören. Derzeit gibt es noch keine rechtlich geregelte Ausbildung für die Tätigkeit als Fertighausmonteur. Wer diese Tätigkeit ausführen möchte, sollte nach Möglichkeit eine Ausbildung in der Zimmerei oder im Bereich Ausbau nachweisen können. Neben dem .
Die Gehäter Fertighauszimmer(er) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Emmendingen | € 2.590,00 |
Espelkamp | € 3.000,00 |
Fichtwald | € 2.260,00 |
Löffingen | € 2.925,00 |
Oststeinbek | € 2.200,00 |
Schweinfurt | € 8.003,05 |
Steinheim am Albuch | € 3.715,45 |
Wenden, Südsauerland | € 2.520,00 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden