Die Gehälter in Velen

Die Gemeinde Velen liegt im Nordwesten des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und zählt zum Landkreis Borken, Regierungsbezirk Münster. Velen ist ein staatlich anerkannter Erholungsort. Die Autobahnen in der Nähe ermöglichen eine komfortable Anfahrt nach Velen oder aus der Gemeinde heraus. Die A 31, A 45, A 43 und die A 2 liegen in der Nähe der Gemeinde. Hier angesiedelte Industrie ist vor allem im Textilbereich, der Technik, dem Anlage- und Gerätebau, in der Kunststoffverarbeitung sowie im Karosserie- und Fahrzeugbau vorhanden. Als Erholungsort lockt Velen regelmäßig Touristen an, somit ist auch das Hotel- und Gaststättengewerbe ein wichtiger Wirtschaftszweig. Zahlreiche Freizeitangebote bieten dem hier lebenden Bürger Abwechslung und Erholung. Offene Stellen sind vorhanden und können über die zuständige Arbeitsagentur erfragt werden.

Das Durchschnittsgehalt für Fachlehrer - Sonderschulen in Velen beträgt 1.129,07 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 1.129,07 € 1.129,07 € 1.129,07
Netto € 776,71 € 776,71 € 776,71

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Die Gehäter Fachlehrer - Sonderschulen basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Bad Oeynhausen € 1.600,00
Berthelsdorf bei Herrnhut € 3.008,42
Beseritz € 4.216,33
Blomberg, Lippe € 3.313,92
Brackenheim € 2.846,00
Cambs € 5.091,67
Duisburg € 2.895,71
Düsseldorf € 1.900,00
Euskirchen € 750,00
Frankfurt (Oder) € 8.000,00
Gummersbach € 2.380,00
Herne, Westfalen € 900,00
Hersbruck € 3.010,67
Karlsruhe (Baden) € 3.033,33
Kernen im Remstal € 1.900,00
Offenbach am Main € 880,00
Oldenburg in Oldenburg € 3.193,77
Paderborn € 2.051,00
Reutlingen € 500,00
Rheinfelden (Baden) € 2.442,59
Sigmaringen € 2.222,22
Trier € 1.185,96
Velen € 1.129,07
Weingarten (Baden) € 2.666,67
Weingarten (Württemberg) € 2.600,00



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden