Die Gehälter in Fellbach (Württemberg)

Das Durchschnittsgehalt für Fachkraft für Metallbearbeitung durch Laserstrahl in Fellbach (Württemberg) beträgt 3.748,84 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 3.023,26 € 4.474,42 € 3.748,84
Netto € 1.818,67 € 2.534,24 € 2.176,46

Fachkräfte für Metallbearbeitung durch Laserstrahl arbeiten mit Laseranlagen oder -geräten für die Metallbearbeitung, beispielsweise Laserschweiß-, Laserschneid- und Laserschmelzanlagen. Sie richten die Laseranlagen ein und bearbeiten die Werkstücke nach technischen Vorgaben.

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Sie schneiden, schweißen, beschriften, bohren und bearbeiten die Metalloberflächen mit Laser. Dabei erstellen sie Einzelteile und Maschinen- und Vorrichtungsteile für die industrielle Serienproduktion, prüfen die Systeme, Maschinen und Baueinheiten und nehmen sie in Betrieb. Sie führen auch die Qualitätskontrolle durch und sind für die Wartung und Pflege der Laseranlagen verantwortlich. Darüber hinaus beaufsichtigen und leiten sie die Konstrukteure .

Die Gehäter Fachkraft für Metallbearbeitung durch Laserstrahl basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Aschaffenburg € 1.199,66
Aurich, Ostfriesland € 2.479,50
Breitenthal bei Krumbach, Schwaben € 2.434,65
Burg bei Magdeburg € 1.280,00
Ditzingen € 113,02
Fellbach (Württemberg) € 3.023,26
Geretsried € 3.000,00
Göppingen € 1.550,00
Iserlohn € 3.100,00
Leipheim € 2.080,00
Mainz am Rhein € 3.304,17
München € 2.450,00
Nettersheim € 3.428,57
Nürnberg, Mittelfranken € 1.354,17
Oberstreit € 2.400,00
Oldenburg in Oldenburg € 1.575,00
Paderborn € 2.000,00
Remseck am Neckar € 1.213,33
Rinteln € 1.920,00
Stuttgart € 1.500,00
Velbert € 1.600,00
Wendelstein, Mittelfranken € 2.290,00
Werdohl € 2.200,00
Wiesmoor € 2.400,00
Zeil am Main € 2.000,00
Zimmern ob Rottweil € 2.020,00



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden