Die Gehälter in Lübeck

Die Hansestadt Lübeck mit der von der UNESCO zum Welterbe erklärten Altstadt liegt im Norden Deutschlands an der Ostsee. Der Hafen der Stadt ist der größte Ostseehafen in Deutschland und spielt somit eine wichtige Rolle für die Wirtschaft der Stadt. Personen- und Frachttransporte werden hier abgewickelt. Die Stadt besitzt eine Universität mit dem Schwerpunkt Medizin, wodurch sich auch viele Unternehmen, die in der Medizintechnik tätig sind, im Umkreis finden. Doch auch die Lebensmittelerzeugung spielt eine tragende Rolle in der Stadt. Die Stadt ist an das Autobahnnetz und an das Schienensystem angebunden. Zahlreiche Fähren schaffen Verbindungen zu den Ländern der Ostsee.

Das Durchschnittsgehalt für Fachkaufmann - Personal in Lübeck beträgt 2.216,67 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 1.400,00 € 3.033,33 € 2.216,67
Netto € 972,93 € 1.862,19 € 1.417,56

Fachkaufleute im Bereich Personal beschäftigen sich mit der Personalplanung, der Personalbeschaffung und der Personalverwaltung von Unternehmen. Hierbei übernehmen sie qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben.

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Personalfachkaufleute können in den verschiedensten Industrie- und Dienstleistungsbetrieben oder auch Handwerksbetrieben tätig sein, auch in der öffentlichen Verwaltung, in Verbänden und Organisationen sind Fachkaufmänner und Fachkauffrauen für Personal beschäftigt. Bei der Ausbildung zum Personalfachkaufmann oder zur Personalfachkauffrau handelt es sich um einen Weiterbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Weiterbildung kann in Vollzeit, Teilzeit oder auch per Fernlehrgang absolviert werden. Je nach gewähltem Schema unterscheidet sich natürlich auch die Dauer der Weiterbildung. So können zum Beispiel Vollzeitlehrgänge bereits nach drei Monaten beendet sein, während eine Teilzeitausbildung durchaus auch über einen Zeitraum von zwei Jahre andauern kann. Da es sich um eine Weiterbildung handelt, muss dieser natürlich eine Vorbildung vorausgehen. So kann die Fortbildung zum Fachkaufmann oder zur Fachkauffrau im Bereich Personal nur besucht werden, wenn der angehende Personalfachkaufmann oder die angehende Personalfachkauffrau eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten verwaltenden oder kaufmännischen Ausbildungsberuf und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen kann. Eine Weiterbildung ist außerdem möglich, wenn ein anderer anerkannter Ausbildungsberuf erlernt wurde und zusätzlich eine dreijährige Berufspraxis nachgewiesen werden kann. Bei fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung ist keine vorhergehende abgeschlossene Ausbildung nötig. .

Die Gehäter Fachkaufmann - Personal basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Augsburg, Bayern € 595,83
Bad Mergentheim € 2.000,00
Bad Säckingen € 2.900,00
Bayreuth € 1.800,00
Berlin € 1.200,00
Bielefeld € 1.600,00
Bremen € 730,00
Bruchsal € 1.337,00
Cuxhaven € 1.900,00
Darmstadt € 2.491,67
Dortmund € 1.941,63
Dresden € 1.646,00
Düren, Rheinland € 1.500,00
Düsseldorf € 1.516,67
Erfurt € 1.841,67
Essen, Ruhr € 1.735,48
Frankfurt am Main € 1.800,00
Friedrichsdorf, Taunus € 4.120,00
Gifhorn € 595,83
Hagen (Westfalen) € 650,00
Hamburg € 1.500,00
Hannover € 1.666,67
Herne, Westfalen € 2.813,85
Hildesheim € 1.820,00
Hof an der Saale € 2.000,00
Kaltenkirchen, Holstein € 2.888,00
Kassel, Hessen € 2.154,92
Kleve, Niederrhein € 3.881,94
Koblenz am Rhein € 2.039,92
Köln € 1.800,00
Krefeld € 2.166,67
Lübeck € 1.400,00
Mannheim, Universitätsstadt € 2.100,00
Mönchengladbach € 473,00
München € 1.948,72
Neu-Isenburg € 1.841,67
Nürnberg, Mittelfranken € 1.263,16
Oberhausen, Rheinland € 2.800,00
Offenburg € 1.670,53
Peine € 1.029,17
Pfungstadt € 2.421,05
Ravensburg (Württemberg) € 1.950,00
Rosenheim, Oberbayern € 1.742,00
Rostock € 1.625,00
Solingen € 850,00
Stuttgart € 1.938,60
Wiesbaden € 2.300,00
Wilhelmshaven € 1.300,00
Willich € 2.166,67
Zwickau € 2.800,00



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden