Die Gehälter in Oberhausen, Rheinland

Das Durchschnittsgehalt für Fachgehilfe im Gastgewerbe in Oberhausen, Rheinland beträgt 1.406,07 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 980,00 € 1.832,13 € 1.406,07
Netto € 672,53 € 1.416,15 € 1.044,34

Fachgehilfen und Fachgehilfinnen im Gastgewerbe erledigen alle Tätigkeiten, die in einem gastronomischen Betrieb anfallen. Sie werden beim Servieren von Speisen und Getränken, als Bedienung an einem Buffet, an der Kasse und auch in der Küche eingesetzt.

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

In Hotels können Sie auch am Empfang oder beim Einkauf und im Lager tätig werden. Der Ausbildungsberuf Fachgehilfen und Fachgehilfinnen im Gastgewerbe wurde 1998 von dem Nachfolgerberuf Fachkraft im Gastgewerbe abgelöst. Fachgehilfen und Fachgehilfinnen im Gastgewerbe sind verantwortlich für den angenehmen Aufenthalt Ihrer Gäste in Hotels oder Restaurants, sie empfangen und beraten die Gäste bezüglich der Speisen und Getränkeauswahl, geben Informationen zum Aufenthalt und zu dem Einrichtungen des Betriebs und kümmern sich mit genügend Fingerspitzengefühl um schwierige Gäste und deren spezielle Bedürfnisse. .

Die Gehäter Fachgehilfe im Gastgewerbe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Aldenhoven bei Jülich € 1.200,00
Berlin € 438,75
Birtlingen € 1.600,00
Bremerhaven € 1.248,00
Bürstadt € 1.128,21
Büsum € 600,00
Detmold € 1.368,00
Duisburg € 1.098,50
Düsseldorf € 1.120,00
Friedenweiler € 606,67
Grömitz € 1.160,00
Hamburg € 1.350,30
Herford € 809,42
München € 1.300,00
Münster, Westfalen € 1.462,50
Neustadt am Rübenberge € 410,00
Oberhausen, Rheinland € 980,00
Regensburg € 1.700,00
Reutlingen € 1.200,00
Rottweil € 1.440,00
Sassenberg, Westfalen € 1.030,00
Schaufling € 1.345,50
Stuttgart € 1.400,00
Triberg im Schwarzwald € 1.479,26
Wegscheid, Niederbayern € 1.221,00
Zell (Mosel) € 1.312,00



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden