Die Gehälter in Hamburg
Hamburg ist nach Berlin die zweitgrößte Stadt in Deutschland. Hamburg ist eine berühmte Hansestadt und noch heute ein international bedeutendes Wirtschaftszentrum. Der Hafen der Stadt spielt eine wichtige Rolle. Über ihn werden jährlich große Mengen an Waren in die EU importiert und aus der EU exportiert. Viele logistische Unternehmen, aber auch Schiffbaubetriebe, Banken, Medienunternehmen, sowie Betriebe des Maschinenbaus, der Chemieindustrie und des Elektroniksektors sind in der Stadt angesiedelt. Ein dichtes S- und U-Bahnnetz, sowie das Busliniennetz und einige Fährlinien sorgen für die Verbindungen in der Stadt. Über Bahn, Autobahn, Flughafen und Hafen ist die Stadt an das nationale und internationale Verkehrsnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Erden-, Kies-, Sandgewinner in Hamburg beträgt 4.333,33 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.333,33 | € 4.333,33 | € 4.333,33 |
Netto | € 2.458,39 | € 2.458,39 | € 2.458,39 |
Die Berufsbezeichnung Erden-, Kies-, und Sandgewinner bzw. Sandgewinnerin ist veraltet; heute bezeichnet man diesen Beruf als Aufbereitungsmechaniker bzw.
Aufbereitungsmechanikerin der Fachrichtung Sand und Kies. Aufbereitungsmechaniker sind mit der Förderung von Rohstoffen und ihrer Weiterverarbeitung beschäftigt. Mit der Bedienung der automatisierten Aufbereitungsanlagen, die unerwünschte Begleitstoffe entfernen und den Kies und Sand nach Größe und Beschaffenheit sortieren, sind sie vertraut. Des Weiteren sind sie für Lagerhaltung verantwortlich und veranlassen den Weitertransport. Während ihrer Ausbildung lernen die Auszubildenden u.a. die Grundlagen der Hydraulik und Pneumatik, wie elektrische Größen gemessen und die Ergebnisse bewertet werden, wie Steuerungstechniken und .
Die Gehäter Erden-, Kies-, Sandgewinner basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Friedeburg, Ostfriesland | € 1.840,00 |
Hamburg | € 4.333,33 |
Hiddenhausen | € 2.979,17 |
Rinteln | € 2.411,59 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden