Die Gehälter in Bremerhaven

Schon immer war Bremerhaven eine bedeutende Hafenstadt. Über den Hafen von Bremerhaven werden heute Güter und Waren aus Europa mit Containern in alle Welt exportiert aber auch von anderen Kontinenten nach Europa eingeführt. Viele logistische Unternehmen und mehrere Werften befinden sich in der Stadt. Bremerhaven gehört zu den wichtigsten Häfen in Europa. Vor allem Autos werden auch über diesen Hafen importiert. Auch im Personenverkehr bestehen zahlreiche Fährverbindungen in das In- und Ausland. Auch die Fischerei spielt in der Hafenstadt eine übergeordnete Rolle. Seit einiger Zeit ist auch die Energiewirtschaft und der Maschinenbau im Aufwind, da zahlreiche Offshore Windanlagen errichtet wurden.

Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Ing. (FH) - Entsorgungstechnik in Bremerhaven beträgt 4.583,33 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 3.833,33 € 5.333,33 € 4.583,33
Netto € 2.653,33 € 3.505,83 € 3.079,58

Der Dipl.-Ingenieur (FH) - Entsorgungstechnik bzw.

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

die Dipl.-Ingenieurin - Entsorgungstechnik ist mit den Aufgaben des Umweltschutzes bestens betraut. Die Reinhaltung der Luft, Abfall- oder Entsorgungstechniken gehören ebenso zu seinem bzw. ihrem Aufgabenfeld, wie die Einhaltung der gegebenen Vorschriften zur Entsorgung. Als versierte Fachkräfte unterstützen der Dipl.-Ingenieur (FH) und die Dipl. Ingenieurin (FH) Kommunen und Fachbetriebe bei der umweltgerechten Entsorgung von Abfällen und Abwassern. Hier gilt es, die Belastungen so weit zu vermindern, dass die Beseitigung der Abfälle ohne Umweltschäden durchgeführt werden kann. Um die Laufbahn des Diplom-Ingenieurs (FH) bzw. der Diplom-Ingenieurin (FH) .

Die Gehäter Dipl.-Ing. (FH) - Entsorgungstechnik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Bassenheim € 3.499,17
Bonn € 1.200,00
Bremerhaven € 3.833,33



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden