Die Gehälter in Bad Segeberg
Zwischen der Trave sowie dem, von Reisenden und von den Einheimischen viel besuchten, Großen Segeberger See befindet sich Bad Segeberg. Die Stadt, die weit über die Grenzen Deutschlands berühmt ist für die renommierten Karl-May-Festspiele, liegt in Schleswig Holstein und gilt - nicht nur aufgrund der vorgenannten, regelmäßig aufgeführten Veranstaltung - als eine bei Touristen aus aller Herren Länder sehr geschätzte Region. Die Einwohner der Stadt sind überdies auch sehr stolz auf die in Bad Segeberg ansässige Schleswig-Holsteinische Imkerschule, welche ebenfalls weit über Schleswig-Holstein hinaus einen hervorragenden Ruf genießt. 1908 wurde sie vom Schleswig-Holsteinischen Imkerverband eingeweiht und gilt dementsprechend als eine der ältesten Imkerschulen im besagten Bundesland. Die vorgenannten Aspekte veranschaulichen also, dass auch die wirtschaftliche Seite von Bad Segeberg in keiner Weise zu wünschen übrig lässt.
Das Durchschnittsgehalt für Brauereimaschinenbediener in Bad Segeberg beträgt 2.378,38 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.378,38 | € 2.378,38 | € 2.378,38 |
Netto | € 1.584,27 | € 1.584,27 | € 1.584,27 |
Brauereimaschinenbediener und Brauereimaschinenbedienerinnen sind für die Bedienung und Überwachung des automatisch gesteuerten Brauvorgangs verantwortlich. Bei Bedarf werden Unregelmäßigkeiten und Störungen von ihnen beseitigt.
Die Arbeit führen sie hauptsächlich in Brauereien und Mälzereien aus. Jedoch können sie auch in Brauereikellerwirtschaften, Abfüllereien oder bei Hefeextraktherstellern beschäftigt sein. Abfüllanlagen, Umpumpeinrichtungen und Maschinen zum Waschen werden von Brauereimaschinenbedienern betrieben. Weitere Aufgaben sind das Etikettieren und Einpacken von Flaschen und Dosen. Die Kontrolle und Dokumentation der Qualität des Bieres fällt ebenso in ihren Tätigkeitsbereich. .
Die Gehäter Brauereimaschinenbediener basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden