Die Gehälter in Trier

Die Stadt Trier hat eine Geschichte, die mehr als 2000 Jahre alt ist und liegt in Rheinland Pfalz. In Trier sind wichtige Unternehmen der Zigarettenindustrie ansässig. Aber auch Maschinenbauunternehmen, Finanzunternehmen und Betriebe der Fahrzeugindustrie, sowie der Telekommunikation befinden sich in der Stadt. Einen wichtigen Wirtschaftsfaktor stellt auch die Hafenanlage der Stadt dar, wo Güter und Container umgeschlagen werden, um auf der Mosel weiter transportiert zu werden. Die Stadt ist ein Bildungszentrum und verfügt über zahlreiche Fortbildungseinrichtungen. In der Stadt gibt es auch einige Museen und Theater. Trier ist an das Autobahn- und Bahnnetz angeschlossen und hat ein ausgebautes, öffentliches Nahverkehrssystem.

Das Durchschnittsgehalt für Bautechniker in Trier beträgt 3.300,00 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 2.200,00 € 4.400,00 € 3.300,00
Netto € 1.255,59 € 2.980,55 € 2.118,07

Beim Techniker oder bei der Technikerin für Bautechnik handelt es sich um einen Weiterbildungsberuf, der mit verschiedenen Schwerpunkten oder auch ohne bestimmten Schwerpunkt erlernt werden kann. Als Schwerpunkte können Ausbau, Baubetrieb, Bauerneuerung/Bausanierung, Hochbau, Stahlbetonbau oder Tiefbau gewählt werden.

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Die Ausbildung bzw. Weiterbildung zum Bautechniker oder zur Bautechnikerin dauert 2-4 Jahre, je nachdem ob die Weiterbildung in Vollzeit, Teilzeit oder per Fernunterricht absolviert wird. Wer den Beruf des Bautechnikers oder der Bautechnikerin anstrebt, sollte über verschiedene Neigungen und Interessen verfügen. Vordergründig sollte der/die angehende Techniker/in für Bautechnik natürlich am Bauen selbst interessiert sein. Des Weiteren ist eine Neigung zu Planung, Organisation und Analyse von Vorteil. Auch kaufmännisches und kundenorientiertes Denken wird vom Bautechniker oder der Bautechnikerin verlangt. Da auch Prüfung, Kontrolle und Zeichnen zu den Aufgaben des Technikers oder der Technikerin gehören, sind Neigungen dazu sicherlich auch nicht zu verachten. Ein gewisses Zahlenverständnis ist ebenfalls vorteilhaft. Der angehende Bautechniker sollte von der Schule außerdem gute Kenntnisse in Mathematik, Physik, Chemie und nach Möglichkeit technischem Zeichnen mitbringen. Auch Fremdsprachenkenntnisse, hier insbesondere Englisch, sind wichtig, da viele Fachbegriffe nur in englischer Sprache bekannt sind. Die Aufgaben und Tätigkeiten des Bautechnikers variieren natürlich je nach gewähltem Schwerpunkt, jedoch gibt es auch Funktionen, die von allen Angehörigen dieses Berufsstandes .

Die Gehäter Bautechniker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Bad Schwartau € 2.727,27
Bayreuth € 2.100,00
Berlin € 1.200,00
Biberach an der Riß € 2.816,67
Brauneberg € 2.500,00
Braunschweig € 1.700,00
Burghausen, Salzach € 3.181,82
Chemnitz, Sachsen € 2.000,00
Dortmund € 2.600,00
Dresden € 1.400,00
Dülmen € 1.800,00
Erlangen € 2.800,00
Essen, Ruhr € 2.100,00
Fensterbach € 3.109,70
Filderstadt € 2.600,00
Frankfurt am Main € 2.260,00
Freiburg im Breisgau € 2.299,92
Friesoythe € 2.200,00
Fürth, Bayern € 4.200,00
Gelsenkirchen € 2.200,00
Großostheim € 2.184,21
Hain bei Zeulenroda € 2.083,33
Hamburg € 1.750,00
Heidelberg (Neckar) € 800,00
Illertissen € 2.500,00
Kiel € 1.365,85
Köln € 2.483,32
Leinfelden-Echterdingen € 2.300,00
Ludwigsburg (Württemberg) € 1.843,40
Magdeburg € 1.500,00
Meßstetten € 3.726,00
Mindelheim € 3.805,54
München € 1.800,00
Naila € 1.350,00
Neckartailfingen € 2.800,00
Nürnberg, Mittelfranken € 1.680,00
Oberrot bei Gaildorf € 2.500,00
Peine € 2.784,00
Planegg € 4.100,00
Recklinghausen, Westfalen € 2.400,00
Regensburg € 2.325,33
Rosenheim, Oberbayern € 2.294,00
Saarbrücken € 1.730,00
Schorndorf (Württemberg) € 2.100,00
Schwandorf, Bayern € 2.614,44
Stuttgart € 2.500,00
Trier € 2.200,00
Ulm (Donau) € 2.491,67
Warmensteinach € 1.900,00
Wuppertal € 2.166,67



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden