Die Gehälter in Dortmund
Als Teil des Ruhrgebietes war die Wirtschaftsstruktur der Stadt Dortmund starken Veränderungen unterworfen. Die Industrie ist heute nur mehr in einigen Sparten wie dem Maschinen- und Anlagenbau stark vertreten. Der größte Arbeitgeber in der Stadt ist der Dienstleistungssektor. Auch viele Hochtechnologiebetriebe sind hier ansässig. Auch der IT- und Kommunikationssektor ist vertreten. Einige Finanz- und Versicherungsunternehmen unterhalten hier ebenfalls wichtige Vertretungen. Im Raum Dortmund laufen einige Autobahnstrecken zusammen, wodurch die Stadt gut an das nationale Verkehrsnetz angebunden ist. Auch der Bahnhof bildet einen wichtigen Knotenpunkt. Dortmund besitzt einen eigenen Flughafen, von dem aus Destinationen im In- und Ausland angeflogen werden können.
Das Durchschnittsgehalt für Bäcker u. Konditor in Dortmund beträgt 1.644,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.284,83 | € 2.004,17 | € 1.644,50 |
Netto | € 996,14 | € 1.331,89 | € 1.164,02 |
Der Beruf als Bäcker/in u. Konditor/in kann entweder nach einer Ausbildung zum/zur Bäcker/in mit der Zusatzausbildung zum/r Konditor/in oder nach einer Ausbildung zum/r Konditor/in mit einer entsprechenden Zusatzausbildung zum/r Bäcker/in ausgeübt werden.
Ein Gesundheitszeugnis im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ist bereits zur entsprechenden Ausbildung eine Grundvoraussetzung. Der/die Bäcker/in u. Konditor/in stellt Brote und Brötchen in verschiedensten Varianten her und backen Kuchen und Torten, die nicht nur ansprechend aussehen, sondern auch entsprechend lecker sind. Dabei sind sie für die Besorgung und Bereitstellung der jeweils benötigten Zutaten und die Zubereitung nach bestimmten Rezepten verantwortlich. Die entsprechenden Teige und Massen werden unter Einhaltung der vorgegeben Backzeiten fertig gebacken und gerade Kuchen und Torten natürlich entsprechend dekoriert und verziert, da hier .
Die Gehäter Bäcker u. Konditor basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden