Folglich werden von ihnen Lehrveranstaltungen gehalten und Prüfungen abgenommen. Die Beteiligung an der Studienfachberatung fällt ebenso in ihren Tätigkeitsbereich. Desweiteren leiten sie den Nachwuchs zu selbstständiger wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit an. Weitere Aufgaben sind die Mitwirkung in der Hochschulverwaltung, die Teilnahme an Sitzungen und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in entsprechenden Zeitschriften. .

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Wie viel Professor (Uni) - wissenschaftlichen Hochschulen, Ergebnis Professor (Uni) - wissenschaftlichen Hochschulen?


Ferner sind Professoren für wissenschaftliche Hochschulen in der Personalführung und Sachverwaltung beschäftigt. Sie sind Mitglied im Fachbeirat und entscheiden so gemeinsam mit anderen Kollegen über alle Angelegenheiten, die die Forschung oder Lehre betreffen.

Die Gehäter Professor (Uni) - wissenschaftlichen Hochschulen basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Berlin € 961,30
Bochum € 4.470,84
Braunschweig € 3.973,00
Bremen € 4.311,67
Dortmund € 10.000,00
Dresden € 6.666,67
Frankfurt am Main € 5.416,67
Freiburg im Breisgau € 4.000,00
Gießen, Lahn € 3.513,10
Göttingen, Niedersachsen € 4.583,33
Hamburg € 3.051,75
Hannover € 3.770,00
Kassel, Hessen € 4.200,00
Ketzerbachtal € 2.100,00
Köln € 4.333,33
Leipzig € 4.000,00
Marburg / Lahn € 3.890,00
München € 4.339,83
Niederwerth € 5.500,00
Oberschleißheim € 5.000,00
Saarbrücken € 5.060,00
Schkopau € 4.000,00
Stuttgart € 6.500,00
Trier € 4.196,00
Wiesbaden € 1.300,00

Darüber hinaus präsentieren sie auf internationalen Kongressen ihre Forschungsergebnisse. Zugang zu dieser Tätigkeit erwirbt man über eine Berufung durch die nach Landesrecht zuständige Stelle. Diese erfolgt normalerweise nach einer öffentlichen Ausschreibung auf Vorschlag der Hochschule. Außerdem werden ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit vorausgesetzt. .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden