Kleinere Störungen und Beschädigungen am Fahrzeug beheben sie noch auf der Straße, größere Schäden übermitteln sie der zuständigen Werkstatt beziehungsweise dem Omnibusbetriebshof des Unternehmens und fordern fehlende Austauschkomponenten an; Verunreinigungen im und am Fahrzeug zu beseitigen gehört ebenfalls zum Aufgabengebiet. Während der Fahrt müssen Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerinnen - Personenverkehr stets auf die Verkehrslage achten und um eine Vermeidung von gefährlichen Situationen und Unfällen besorgt sein. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer Bestimmungen gelegt werden. Im Sinne von Umweltschutz und der Betriebskasse sorgt der Mitarbeiter für eine energiesparende Fahrweise, ohne jedoch die zeitlichen und örtlichen Vorgaben beziehungsweise - im Linienverkehr - den Fahrplan zu vernachlässigen. Zwar ist für Ruhezeiten betreiberseitig ein enger Zeitrahmen vorgegeben, aber dennoch muss dafür Sorge getragen werden, dass gesetzliche Ruhezeiten eingehalten werden. Bei Fahrten des Linienverkehrs, also im Stadt-, Überland- und teils Fernverkehr, kontrolliert der/die Berufskraftfahrer/in - Personenverkehr zusätzlich die Fahrscheine der Fahrgäste und verkauft sie im Bedarfsfall an diese (Abschließen des Beförderungsvertrags); er/sie geht auf Fahrplan- und Tariffragen der Fahrgäste ein. Daneben .

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Wie viel Berufskraftfahrer - Personenverkehr, Ergebnis Berufskraftfahrer - Personenverkehr?


sollen je nach Fahrplanstrecke/Linienführung bereitliegende Streckeninformationstafeln gewechselt beziehungsweise das vorhandene Fahrgastinformationssystem korrekt bedient werden. Bei der Ausführung eines Reise- oder Sonderverkehrs hat ein/e Berufskraftfahrer/in - Personenverkehr auch die Aufgabe, Reisendengepäck betriebssicher an den dafür vorgesehenen Stellen abzulegen und nach Fahrtabschluss wieder den Inhabern auszuhändigen.

Die Gehäter Berufskraftfahrer - Personenverkehr basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Aachen € 1.173,91
Ahrensbök € 1.038,92
Alt Rehse € 1.050,00
Arnsberg, Westfalen € 1.380,17
Augsburg, Bayern € 1.350,00
Bassum € 1.916,66
Berlin € 720,00
Berßel € 1.516,67
Borken, Westfalen € 1.441,38
Calw € 1.739,13
Düsseldorf € 1.800,00
Essen, Ruhr € 1.140,00
Flensburg € 693,67
Frankfurt am Main € 900,00
Gelsenkirchen € 1.695,65
Göppingen € 1.000,00
Halle (Saale) € 1.263,16
Hamburg € 933,33
Hannover € 1.466,67
Hemmingen / Hannover € 1.066,67
Kassel, Hessen € 1.331,25
Kleinmachnow € 1.496,00
Koblenz am Rhein € 600,00
Leipzig € 1.469,00
Lippstadt € 942,03
Lübeck € 1.588,89
Ludwigshafen am Rhein € 1.466,67
Lüneburg € 1.380,17
Magdeburg € 430,00
Mainz am Rhein € 2.400,00
Mannheim, Universitätsstadt € 830,77
Moers € 1.794,87
Mönchengladbach € 1.250,00
München € 1.000,00
Neuss € 711,11
Northeim € 1.597,83
Nürnberg, Mittelfranken € 1.052,63
Regensburg € 1.932,00
Saarbrücken € 1.182,61
Schipkau € 1.600,00
Schorndorf (Württemberg) € 1.493,33
Siegen € 1.342,00
Trier € 1.516,67
Versmold € 1.411,76
Wächtersbach € 1.700,00
Warendorf € 1.200,00
Werl € 1.639,08
Wolfratshausen € 2.200,00
Wolfsburg € 1.191,67
Wuppertal € 1.128,83

Darüber hinaus gibt er/sie Informationen über Zielorte, Fahrtstrecken und organisatorische Einzelheiten und prüft, ob beispielsweise die Bordtoilette intakt ist. In einigen Fällen muss auch die Rolle des Reiseleiters und Landschaftsführers übernommen werden. Er oder sie kontrolliert zudem auch unter rollendem Rad, ob Insassen sicherheitsgefährdende Handlungen ausführen oder andere Teilnehmer beziehungsweise ihn/sie selbst belästigen. Im Extremfall wird die betroffene Person - gegebenenfalls unter Zuruf von Ordnungskräften - von der Fahrt ausgeschlossen. Nach Unfällen, innerhalb von Verkehrsstauungen und anderen heiklen Situationen beruhigt er die betroffenen Reisenden und vermittelt Hilfestellungen. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Fahrten müssen sich Berufskraftfahrer/innen - Personenverkehr um die vorschriftgemäße Behandlung von Passdokumenten kümmern und mit den staatlichen Mitarbeitern zusammenarbeiten, ansonsten wird generell ein Bordbuch geführt. Berufskraftfahrer/innen - Personenverkehr werden auch als Fahrer/innen, Kraftfahrer/innen oder Chauffeure/-innen bezeichnet und hatten in der ehemaligen DDR zuerst eine Ausbildung als Fahrzeugschlosser/in abzuschließen. Seit August 2001 existiert in der Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in keine Spezialrichtung Personenverkehr mehr. .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden