Anschließend haben sie eine Meisterschule besucht oder sich nebenberuflich weiter gebildet und eine Meisterprüfung abgelegt. Mit der Meisterprüfung haben sie unter anderem auch die Erlaubnis erhalten, Auszubildende auszubilden und bestimmte Funktionen im Beruf wahrzunehmen, die sie als Facharbeiter vorher nicht ausüben durften. Dazu gehört unter anderem auch die Befähigung, die Arbeiten von den ihnen unterstellten Facharbeitern zu überprüfen. Der Werkstattmeister und die Werkstattmeisterin sprechen mit den Kunden, wenn diese ein Fahrzeug zur Reparatur bringen. Sie stellen den Fahler fest und machen dem Kunden einen Kostenvoranschlag. Anschließend vereinbaren sie einen Termin für die Reparatur des Fahrzeugs. Dabei haben sie sowohl die Auslastung des Personals wie auch der Werkstatt zu berücksichtigen. .
Wie viel Werkstattmeister (Kfz), Ergebnis Werkstattmeister (Kfz)?
Das bedeutet, sie müssen die Reparaturen so planen, das sowohl Maschinen, Werkzeuge und Arbeiter ausgelastet sind, ohne das unnötige Wartezeiten dadurch entstehen, das beispielsweise ein Gerät wie beispielsweise eine Hebebühne oder Grube nicht zur Verfügung stehen und ohne das Leerzeiten für die Mitarbeiter und die Geräte entstehen, in denen diese nicht arbeiten können. Das erfordert ein großes Maß an Planung und Einteilung.
Die Gehäter Werkstattmeister (Kfz) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Nach der Reparatur machen sie mit dem Fahrzeug eine Probefahrt und überprüfen die Reparatur auf deren Durchführung. Wenn alles in Ordnung ist, überprüfen sie den Arbeitsbereicht des Facharbeiters und arbeiten mit an der Rechnungserstellung. Sie übergeben das reparierte oder gewartete Fahrzeug dem Kunden und klären mit diesem nochmals etwaige Fragen des Kunden ab. Der Werkstattmeister und die Werkstattmeisterin teilen auch die Auszubildenden zur Arbeit ein und überprüfen und überwachen deren Fortschritte. Sie nehmen Einblick in die Berichtshefte und stellen Schwachstellen fest, bei denen das Erlernte nochmals vertieft werden muss. .
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden