Sie übernehmen aber auch kaufmännische Tätigkeiten und beraten Kunden oder sind im Verkauf tätig. Typische Einsatzorte sind Betriebe des Handwerks, in denen betriebswirtschaftliche Managementaufgaben zu erfüllen sind, z.B. im Kraftfahrzeughandwerk oder im Metallhandwerk. Die Ausbildung zum technischen Fachwirt bzw. zur technischen Fachwirtin ist eine kammerrechtlich geregelte Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Dauer der Vorbereitungskurse kann unterschiedlich sein und schwankt je nach Intensität der Ausbildung .
Wie viel Technische/r Fachwirt - Handwerk, Ergebnis Technische/r Fachwirt - Handwerk?
zwischen einem halben Jahr (Vollzeit) bis zu zwei Jahren (Teilzeit). Diese Vorbereitungskurse sind aber nicht obligatorisch und für die Zulassung zur Prüfung irrelevant.
Die Gehäter Technische/r Fachwirt - Handwerk basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Städten Deutschlands | Brutto min. € |
Beelitz, Mark | € 1.500,00 |
Bekmünde | € 2.705,08 |
Berlin | € 3.000,00 |
Brieselang | € 2.366,54 |
Freiburg im Breisgau | € 2.300,00 |
Gladbeck | € 2.401,39 |
Hämerten | € 2.160,00 |
Heiligkreuzsteinach | € 3.754,83 |
Melle, Wiehengeb | € 2.821,87 |
Nürnberg, Mittelfranken | € 2.000,00 |
Oftersheim | € 4.561,00 |
Staufen im Breisgau | € 3.459,00 |
Stimpfach | € 1.186,00 |
Sulzbach an der Murr | € 2.850,00 |
Wolfsburg | € 2.946,67 |
Auch ist es möglich, die Weiterbildung zum technischen Fachwirt bzw. zur technischen Fachwirtin in Kombination mit der Meisterprüfung zu absolvieren. Weiterhin haben Abiturienten und Abiturientinnen die Möglichkeit, die Prüfung zum technischen Fachwirt bzw. zur technischen Fachwirtin im Handwerk als Zusatzqualifikation in der beruflichen Ausbildung zu absolvieren, die während ihrer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf durchgeführt wird. Mit einem erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung ist die berufliche Ausbildung aber noch nicht beendet, denn rasche Marktveränderungen und technologische Entwicklungen machen ständige Weiterbildungen und Anpassungen der eigenen Kenntnis unerlässlich. .
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden