Um den Beruf eines Sicherheitskontrolleurs bzw. einer Sicherheitskontrolleurin ausüben zu können, ist in der Regel eine Berufsausbildung im Sicherheits- und Wachgewerbe Voraussetzung. Ebenso ist auch eine berufliche Weiterbildung auf diesem Gebiet möglich. Zur Ausübung dieser Tätigkeit sind ein polizeiliches Führungszeugnis sowie entsprechende Fachkenntnisse über die Sicherheitsvorschriften im jeweiligen Tätigkeitsbereich vorgeschrieben. Sicherheitskontrolleuren und .

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Wie viel Sicherheitskontrolleur, Ergebnis Sicherheitskontrolleur?


Sicherheitskontrolleurinnen sind für die Sicherheit zuständig. Ihr Ziel ist es, Personen- und Sachschäden zu vermeiden.

Die Gehäter Sicherheitskontrolleur basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Aglasterhausen € 1.300,00
Berlin € 1.063,64
Bischofsheim bei Rüsselsheim € 1.696,50
Bonn € 1.793,04
Braunschweig € 1.238,68
Darmstadt € 2.000,00
Duderstadt, Niedersachsen € 1.375,00
Düsseldorf € 1.700,00
Eching, Kreis Freising € 1.078,26
Erding € 1.674,93
Essen, Ruhr € 1.641,03
Frankfurt am Main € 1.269,67
Freising, Oberbayern € 1.617,21
Gelnhausen € 4.500,00
Hamburg € 1.200,00
Heidelberg (Neckar) € 1.751,15
Herne, Westfalen € 790,83
Kassel, Hessen € 1.650,00
Köln € 1.637,97
Lübeck € 1.113,04
Ludwigshafen am Rhein € 1.200,00
München € 1.221,00
Offenbach am Main € 1.700,00
Stuttgart € 2.072,75
Weener € 3.196,80
Wiesbaden € 2.000,00

Ihre Aufgabe besteht im Wesentlichen in der Erkennung und der Abwehrung möglicher Gefahren. Hierbei ist erhöhte Wachsamkeit unumgänglich. Je nach Tätigkeitsbereich wenden sie unterschiedliche Arbeitspraktiken an. Teilweise kontrollieren sie Eintrittskarten oder überprüfen Gepäckstücke in Hinblick auf illegal mitgeführte Gegenstände. Desweiteren sind sie bei Massenveranstaltungen wie großen Sportevents und Konzerten präsent. Außerdem zählen die Kontrolle von Ausweispapieren, die Bedienung von Schließanlagen, die Erstellung von Prüfberichten sowie die Dokumentation von Untersuchungsergebnissen zu ihren Aufgaben. .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden