Der/die Metallpräger/in findet Beschäftigungsmöglichkeiten in Betrieben des Maschinen und Anlagenbaus zum Beispiel bei der Herstellung von Maschinen. Der/die Metallpräger/in sollte eine Ausbildung im Bereich Metallumformung haben. Fachwissen über CNC-Programmierung ist von großem Vorteil. Der/die Metallpräger/in richtet die Spezialmaschinen, wie zum Beispiel Prägepressen oder Stanzmaschinen ein. Dazu stellt er die Abfolge der einzuprägenden Buchstaben und Ziffern ein und nimmt die Auswahl der geeigneten Prägewerkzeuge mit dem zu prägenden Material vor. Kleine Prägewerke werden vom/von der Metallpräger/in auch per Hand bedient. Der/die Metallpräger/in fertigt auch Einzeltstücke, wie zum Beispiel Plaketten oder Gedenkmünzen an. Diese .
Wie viel Metallpräger, Ergebnis Metallpräger?
werden vor allem in kleinen Handwerksbetrieben in Handarbeit mit Prägewerkzeugen und Prägestiften durchgeführt. Der/die Metallpräger/in benötigt einen geschickten Umgang mit Metall verarbeitenden Maschinen und Werkzeugen.
Die Gehäter Metallpräger basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Städten Deutschlands | Brutto min. € |
Großbrembach | € 1.020,00 |
Hamburg | € 2.000,00 |
Kaufungen, Hessen | € 1.848,89 |
Sinsheim (Elsenz) | € 1.412,27 |
Stuttgart | € 2.083,08 |
Ein gutes Vorstellungsvermögen, sowie ein Auge für gestalterische Gesichtspunkte runden das Profil des/der Metallprägers/in ab. Der/die Metallpräger/in klärt im Kundengespräch, in welcher Art und Weise die Prägung ausgeführt werden soll und welche Materialien dafür geeignet sind. Der/die Metallpräger/in arbeitet meist selbständig. Eine sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise ist bei dieser Tätigkeit unerlässlich. Metallpräger/in ist eine veraltete Berufsbezeichnung und wurde schon 2005 durch den Beruf Metallbildner/in abgelöst. Dieser ist ein anerkannter Ausbildungsberuf und wird in einer dreijährigen dualen Ausbildung erlernt. Hierbei gibt es drei Schwerpunkte: Goldschlagtechnik, Gürtler- und Metalldrücktechnik und Ziseliertechnik. .
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden