Der/Die Lager- und Transportarbeiter/in darf im Wareneingansbereich die angelieferten Waren auf Vollständigkeit prüfen und - falls eine große Lagerhalle vorhanden ist, anschließend die einzelnen Waren auf die dafür vorgesehenen Stellplätze mit Hilfe eines Gabelstaplers oder Hubwagens transportiert werden. Im Wagenausgangsbereich darf der/die Lager- und Transportarbeiter/in einzelne Waren aus den verschiedenen Abteilungen des Lagers nach Aufträgen für einen Kunden zusammenstellen. Diese Tätigkeit wird auch Kommissionieren genannt. Im Anschluss daran kontrolliert der/die Transport- und Lagerarbeiter/in nochmals die einzelnen Waren an Hand der ihm/ihr zur Verfügung gestellten Frachtpapiere. Hieran schließt sich die Verladung in LKWs, Güterwaggons oder Transportcontainer unter Zuhilfenahme von geeigneten Transportmitteln (Transportbänder,Gabelstapler, Hubwagen) an. Bei .
Wie viel Lager- u.Transportarbeiter, Ergebnis Lager- u.Transportarbeiter?
kleinerer Lagerhaltung ist der/die Lager- und Transportarbeiter/in sowohl für die Wareneinganskontrolle als auch für den reibungslosen Ablauf bei der Warenausgabe zuständig. Im Wareneingangsbereich ist er/sie dann noch zusätzlich für die Verteilung der Waren in die einzelnen Abteilungen bzw.
Die Gehäter Lager- u.Transportarbeiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Lagerfächer verantwortlich. Bei sehr großen Durchgangslagern und Speditionen hat der/die Lager- und Transportarbeiter/in während seines Arbeitstages in der Regel nur eine Tätigkeit, also entweder das Ausladen mittels Förderbändern, das Zusammenstellen einzelner Warengruppen oder die Beladung auszuüben. Je nach Betriebsgröße und Notwendigkeit kann der/die Lager- und Transportarbeiter/in unter Umständen eine zwar kurze, aber effektive Ausbildung zum Staplerfahrer machen. Er/Sie kann aber auch schon privat den Staplerschein machen, um seine/ihre Aufstiegschancen innerhalbs des Betriebes zu vergrößern. Nach 15- jähriger Tätigkeit als Lager- und Transportarbeiter/in wird er/sie gleichgestellt mit dem/der staatlich geprüften Handelsfachpacker/in. .
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden