Zu den weiteren Aufgaben zählen die termin- und fachgerechte Auftragsüberwachung unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Qualitätsvorschriften. Kaufmännische und verwaltende Aufgaben werden darüber hinaus wahrgenommen: Beispielsweise verhandeln sie mit Kunden, übernehmen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und kalkulieren Angebote. Informationstechnikermeister und -meisterinnen tragen dafür .
Wie viel Informationstechnikermeister, Ergebnis Informationstechnikermeister?
Verantwortung, dass alle Betriebsmittel und technischen Geräte stets einsatzbereit und immer auf dem neuesten Stand sind. Sie sorgen dafür, dass ausreichend Material, Bauteile und Baugruppen vorhanden sind, um bei eventuellen Reparaturarbeiten auf Ersatzteile zurückgreifen zu können.
Die Gehäter Informationstechnikermeister basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Städten Deutschlands | Brutto min. € |
Amerang | € 1.950,00 |
Apen | € 1.950,00 |
Aschaffenburg | € 2.400,00 |
Bad Oeynhausen | € 2.800,00 |
Beindersheim | € 1.300,00 |
Berlin | € 2.000,00 |
Bonn | € 166,67 |
Dinslaken | € 1.600,00 |
Doberschütz | € 850,00 |
Düsseldorf | € 595,83 |
Goch | € 2.000,00 |
Grauel | € 2.200,00 |
Hamburg | € 2.738,38 |
Hilchenbach, Siegerland | € 2.383,33 |
Köln | € 2.297,92 |
Langenfeld (Rheinland) | € 2.700,00 |
München | € 2.925,00 |
Neuss | € 2.610,00 |
Ratingen | € 3.056,14 |
Schorndorf (Württemberg) | € 1.734,00 |
Soest, Westfalen | € 2.375,00 |
Stadtsteinach | € 3.250,00 |
Stuttgart | € 2.854,58 |
Tettnang | € 2.400,00 |
Viersen | € 2.300,00 |
In kleineren Betrieben übernehmen sie auch anspruchsvollere praktische Arbeiten und erledigen Installations- oder Reparaturarbeiten mit größerem Schwierigkeitsgrad. Wer den Titel Informationstechnikermeister bzw. Informationstechnikermeisterin führen möchte, muss die entsprechende Gesellenprüfung mit Erfolg abgelegen, mehrjährige Berufserfahrung besitzen und die entsprechende Meisterprüfung bestehen, für die Vorbereitungslehrgänge angeboten werden. .
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden