Die Aufgaben von Elektroanlagenmonteuren/-innen sind die Montage, die Installation, die Wartung und Reparation von Anlagen der Energieversorgungstechnik, der Steuerungs- und Regeltechnik, der elektronischen Meldetechnik, der Sicherheits- und Beleuchtungstechnik. Einen Ausbildungsplatz zum/zur Elektroanlagenmonteur/-in findet man in Industriebetrieben; die Ausbildung dauert drei Jahre und setzt sich aus betrieblicher und berufsschulischer Ausbildung zusammen. Ein bestimmter Schulabschluss ist prinzipiell nicht erforderlich. Die Berufsschulfächer sind Elektrotechnik, Steuerungs- und Digitaltechnik, Elektronik, Messtechnik und technisches Zeichnen. Daneben erhalten die Auszubildenden Grundlagenwissen über Schutzmaßnahmen, Werkstoffe sowie das Bearbeiten von Aufträgen. Alle .
Wie viel Elektroanlagenmonteur, Ergebnis Elektroanlagenmonteur?
Kenntnisse über das Erzeugen, Anpassen, Übertragen und Verteilen elektrischer Energie werden erlangt. In der betrieblichen Ausbildung erlernen die Auszubildenden parallel zur Berufsschule alles rund um das Thema Kabel und Leitung verlegen, Wissenswertes über Lötungen, Schaltpläne und alles weitere, das zum Beruf des/der Elektroanlagenmonteurs/-in gehört.
Die Gehäter Elektroanlagenmonteur basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Auch das Erledigen von Aufträgen nach Terminvorgaben gehört zur Ausbildung. Gegen Ende des dritten Lehrjahres wird das Wissen nochmals spezialisiert und vertieft, selbständiges Arbeiten geübt. Das Erkennen von Störungen und Fehlern in einer Anlage, und die Behebung derselben müssen in Fleisch und Blut übergehen. Nach der Gesellenprüfung hat man die Möglichkeit, sich zum Techniker oder Meister weiterzubilden, oder - unter Erfüllung der vorgegebenen Anforderungen - auch ein Studium aufnehmen. Um als Elektroanlagenmonteur/-in arbeiten zu können, sollte man Interesse an Technik, im speziellen an Elektrotechnik und Elektronik mitbringen. Auch handwerkliches Geschick und der Spaß am Umgang mit technischen Geräten sollte mitgebracht werden. .
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden