Meist bedient sich der/die Agrarbiologe/Agrarbiologin (Uni) biologischer Analysemethoden und Verfahren die vor allem aus der Molekular- und Zellbiologie stammen. Arbeitsplätze findet der/die Agrarbiologe/Agrarbiologin (Uni) in den agrar- und naturwissenschaftlichen Bereichen, an Universitäten und in der Forschung. Auch Landwirtschaftsämter, Wirtschaftsverbände, Berufsorganisationen oder in der chemisch-pharmazeutischen Industrie finden sich Arbeitsplätze für Agrarbiologen/Agrarbiologinnen (Uni). Auch der Gartenbau, die Land- und Forstwirtschaft oder anderes Ernährungsgewerbe bietet Betätigungsfelder für den/die Agrarbiologe/Agrarbiologin (Uni). Die Ausbildung findet an Universitäten .
Wie viel Agrarbiologe, Ergebnis Agrarbiologe?
in einem eigenständigen Studiengang statt. Erlangt der/die Agrarbiologe/Agrarbiologin (Uni) den Doktor-Titel stehen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen.
Die Gehäter Agrarbiologe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Städten Deutschlands | Brutto min. € |
Berlin | € 2.421,40 |
Bruchsal | € 3.838,10 |
Friesoythe | € 4.000,00 |
Gerdau | € 1.083,33 |
Hanau | € 8.842,11 |
Konstanz, Universitätsstadt | € 4.000,00 |
Magdeburg | € 2.786,33 |
Oberhausen, Rheinland | € 2.200,00 |
Reutlingen | € 2.871,79 |
Rostock | € 2.000,00 |
Waldsassen | € 3.000,00 |
Die Tätigkeit des/der Agrarbiologe/Agrarbiologin (Uni) kann sehr vielfältig sein. So kann er/sie zum Beispiel Aufgaben im Vertreib und Verkauf übernehmen. Im Umweltbereich nimmt der/die Agrarbiologe/Agrarbiologin (Uni) Verträglichkeitsprüfungen vor und führt Erhebungen und Kartierungen durch. Hier gehört auch die Aufstellung von ökologischen Gutachten und Plänen zu den Aufgaben und die Ausarbeitung von Umweltprogrammen und landespflegerischen Maßnahmen. In allen Arbeitsgebieten geht es generell um die Verbesserung und Qualitätssicherung der landwirtschaftlichen Produkte. Der/die Agrarbiologe/Agrarbiologin (Uni) berücksichtigt bei der Arbeit immer die neuesten Erkenntnisse aus Biotechnologie und Ökologie. Die Einbeziehung rechtlicher und ethischer Fragen gehört ebenso zum verantwortungsvollen Arbeiten. .
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden