Die Gehälter in Leipheim

Im 6. Jahrhundert gründeten Alemannen den Ort Leipheim und bereits im 11. Jahrhundert stand eine Burg an diesem strategisch wichtigen Donauübergang. Im ausgehenden Mittelalter war Leipheim ein Landstädtchen, das vom Hopfen- und Flachsanbau, und der damit verbundenen Weberei gut leben konnte bis der Ulmer Rat die Weberei stark beschränkte und bereits 1525 stellte sich der Leipheimer Haufen, ein "Heer" von mehr als 4000 Bauern, dem Heer des schwäbischen Bundes entgegen und wurde vernichtend geschlagen. Heute ist Leipheim ein prosperierendes Städtchen vor den Toren Ulms, das neben vielen mittelständischen Unternehmen auch die Heimat des Weltmarktführers in Sachen Herstellung von Einkaufswagen ist. In einem der zahlreichen Vereine findet jeder die Möglichkeit, seine Interessen auszuleben, seien sie sportlicher oder kultureller Natur.

Das Durchschnittsgehalt für Transportgeräteführer in Leipheim beträgt 1.844,00 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 1.800,00 € 1.888,00 € 1.844,00
Netto € 1.242,91 € 1.291,72 € 1.267,32

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Die Gehäter Transportgeräteführer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Amberg, Oberpfalz € 2.000,00
Bad Laer € 1.387,00
Berlin € 1.126,67
Bremen € 4.789,47
Dresden € 2.371,00
Frechen € 751,83
Friedland bei Neubrandenburg € 1.900,00
Grafenhausen (Hochschwarzwald) € 2.885,26
Halstenbek, Holstein € 1.599,21
Leipheim € 1.800,00
Lüdenscheid € 1.421,05
Mannheim, Universitätsstadt € 1.565,22
Melle, Wiehengeb € 1.221,05
Murr (Württemberg) € 2.000,00
Nauheim, Kreis Groß-Gerau € 1.000,00
Neumünster, Holstein € 1.400,00
Oranienburg € 1.473,33
Paderborn € 1.600,00
Raunheim € 1.800,00
Rodgau € 3.531,67
Sasbach bei Achern, Baden € 2.347,83
Schifferstadt € 1.739,13
Stuttgart € 1.743,00
Vechelde € 2.100,00
Versmold € 2.069,17
Weimar, Thüringen € 890,00



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden