Die Gehälter in Duisburg
Die Stadt Duisburg gehört zu den Großstädten des Ruhrgebietes und hat eine sehr lange Tradition als Handelszentrum und Umschlagplatz. Wichtige Vorraussetzung für die Positionierung als logistischer Standort stellt der große Binnenhafen am Niederrhein dar, über den auch Waren nach Übersee im- und exportiert werden. In Duisburg sind viele Betriebe der Stahlindustrie beheimatet. Aber auch der Maschinen- und Anlagenbau, sowie die Chemieindustrie sind stark vertreten. Die Medienlandschaft ist vornehmlich regional geprägt und setzt sich aus einigen Zeitungen und Radiosendern zusammen. Der Anschluss an das internationale Flugverkehrsnetz erfolgt über den Flughafen Düsseldorf. Duisburg ist gut an das nationale Schienen- und Autobahnnetz angebunden.
Das Durchschnittsgehalt für Techniker - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik in Duisburg beträgt 3.468,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.737,00 | € 4.200,00 | € 3.468,50 |
Netto | € 1.621,86 | € 2.540,92 | € 2.081,39 |
Für die Zulassung zur Weiterbildung als Techniker/in - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen Beruf vorausgesetzt und zudem ist der Nachweis über eine entsprechende praktische Berufserfahrung zu erbringen. Die Weiterbildung kann in Vollzeit mit einer Dauer von 2 Jahren absolviert werden, oder in Teilzeit oder im Fernunterricht innerhalb von 3 bis 4 Jahren abgeschlossen werden.
Die Aufgaben der staatlich geprüften Techniker/innen - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik liegen in der funktionsgerechten Konstruktion von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen und die jeweilige Projektierung und Planung. Die Ermittlung des jeweiligen Betriebsmitteleinsatzes fällt auch in den Zuständigkeitsbereich des/r Technikers/in - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik. Hinsichtlich der Projektierung und Planung der Anlagen ist auf die genauen Anforderungen gemäß den .
Die Gehäter Techniker - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden