Die Gehälter in Biberach an der Riß
Die Kreisstadt Biberach an der Riss liegt in Oberschwaben, etwa 40 Kilometer entfernt von Ulm. Mehrere Bundesstraßen kreuzen sich in und um Biberach, sodass die Stadt, die auch an die Bundesautobahn A7 angebunden ist, sehr verkehrsgünstig gelegen ist. Ein Flughafen bis zur Flugzeuggröße eines Businessjets und mehrere Bahnlinien machen das überregionale Verkehrsangebot komplett. Ausgezeichnete Busverbindungen machen Stadt und Umland zugänglich. Hervorragende Arbeits- und Ausbildungsplätze bekommt man bei den ansässigen Unternehmen, wie zum Beispiel einem weltweit agierenden Pharmakonzern, und anderer produzierender Industrie. Die Hochschule für Bauwesen mit einem Studiengang für Pharmazeutische Biotechnologie, sowie zahlreiche Schulen von der Grundschule bis zur Erwachsenenbildung machen die Stadt zum Vorbild, was das Bildungssystem betrifft.
Das Durchschnittsgehalt für Techn. Assistent - Chemische u. biologische Laboratorien in Biberach an der Riß beträgt 3.990,14 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.710,00 | € 5.270,27 | € 3.990,14 |
Netto | € 1.667,09 | € 3.153,27 | € 2.410,18 |
Die Ausbildung zum/r technischen Assistent/in in der Fachrichtung chemische und biologische Laboratorien dauert in der Regel 2 Jahre. Zu dieser Ausbildung gehört sowohl ein schulische Teil als auch ein praktischer, also betrieblicher Teil, welcher in Form verschiedener Praktika durchgeführt wird.
Diese dauern in der Regel einige Wochen. Um diese Ausbildung abschließen zu können, ist eine entsprechende Prüfung notwendig. Diese wird vor dem so genannten staatlichen Prüfungsausschuss abgelegt. Die Prüfung findet in den Berufsschulen statt. Für diese Prüfung werden ausschließlich diejenigen zugelassen, die Nachweise erbringen können, regelmäßig in der Schule gewesen zu sein. Weiterhin ist es unter Umständen erforderlich, Nachweise .
Die Gehäter Techn. Assistent - Chemische u. biologische Laboratorien basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden