Die Gehälter in Pforzheim
Die Stadt Pforzheim in der Nähe von Stuttgart ist auch unter dem Beinamen Goldstadt bekannt, da sie ein wichtiges Zentrum der Schmuck- und Uhrenverarbeitung darstellt und da hier ein großer Teil der Schmuckwaren des Landes produziert wird. Pforzheim ist aber auch ein wichtiger Standort für viele andere Industrien wie die metallverarbeitende Industrie oder auch die Elektrotechnik. Aber auch große Handelshäuser sind hier beheimatet. Die Stadt hat einen Bahnhof, mit dem die Fernverkehrsverbindungen geschaffen werden. Zudem ist Pforzheim auch mit der Autobahn gut zu erreichen. Innerhalb des Stadtgebietes gibt es mehrere Buslinien, den Nahverkehr sichern und die Stadtteile flächendeckend miteinander verbinden.
Das Durchschnittsgehalt für Siebdrucker in Pforzheim beträgt 3.900,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.033,33 | € 4.766,67 | € 3.900,00 |
Netto | € 1.936,11 | € 3.274,23 | € 2.605,17 |
Der/die Siebdrucker/in bedruckt unterschiedliche Materialien. Dazu gehören Materialien wie Metall, Glas, Kunststoff und Glas.
Die Arbeit des/der Siebdrucker/in findet hauptsächlich am Computer statt. Hier werden digitale und analoge Bild- und Textdateien aufbereitet und die Druckform hergestellt. Der/die Siebdrucker/in findet hauptsächlich in Siebdruckunternehmen Arbeitsplätze. Es gibt aber auch Beschäftigungsmöglichkeiten in anderen Unternehmen, die ihre Erzeugnisse selbst bedrucken. Hier kommen zum Beispiel Firmen der Keramik- und Glasindustrie, Textilveredelungsbetriebe oder Verpackungshersteller in Frage. Siebdrucker/in ist ein Ausbildungsberuf und wird in einer 3-jährigen Ausbildungszeit erlernt. Der/die Siebdrucker/in druckt Schrift, grafische Formen und Bilder auf schwer zu bedruckende Materialien. Aber auch die Herstellung großformatiger Plakate sowie auch großer Flächen aus Metall, Kunststoff oder Glas gehören zu den Aufgabenfeldern. Der/die Siebdrucker/in arbeitet meist .
Die Gehäter Siebdrucker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden