Die Gehälter in Hilden
Die Stadt Hilden liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie gehört zum Landkreis Mettmann und zugleich zum Regierungsbezirk Düsseldorf. Wer in Hilden wohnt, der gelangt von hier aus sehr schnell in alle Richtungen. Vor allem das Fahrradnetz ist sehr gut ausgebaut. Jedoch erreicht man auch mit Bus und Bahn oder dem eigenen PKW die meisten Ziele sehr schnell. Vor allem sehr kleine und mittelständische Unternehmen lassen sich in dieser Stadt finden. Vormals war hier sehr viel Industrie angesiedelt. Dies ist jedoch nicht mehr der Fall. Neben den kleinen und mittelständischen Unternehmen existieren hier nur noch sehr wenige große Unternehmen. Die Möglichkeit zur Bildung ist in Hilden sehr ausgeprägt.
Das Durchschnittsgehalt für Siebdrucker in Hilden beträgt 2.250,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.000,00 | € 2.500,00 | € 2.250,00 |
Netto | € 1.331,60 | € 1.617,31 | € 1.474,46 |
Der/die Siebdrucker/in bedruckt unterschiedliche Materialien. Dazu gehören Materialien wie Metall, Glas, Kunststoff und Glas.
Die Arbeit des/der Siebdrucker/in findet hauptsächlich am Computer statt. Hier werden digitale und analoge Bild- und Textdateien aufbereitet und die Druckform hergestellt. Der/die Siebdrucker/in findet hauptsächlich in Siebdruckunternehmen Arbeitsplätze. Es gibt aber auch Beschäftigungsmöglichkeiten in anderen Unternehmen, die ihre Erzeugnisse selbst bedrucken. Hier kommen zum Beispiel Firmen der Keramik- und Glasindustrie, Textilveredelungsbetriebe oder Verpackungshersteller in Frage. Siebdrucker/in ist ein Ausbildungsberuf und wird in einer 3-jährigen Ausbildungszeit erlernt. Der/die Siebdrucker/in druckt Schrift, grafische Formen und Bilder auf schwer zu bedruckende Materialien. Aber auch die Herstellung großformatiger Plakate sowie auch großer Flächen aus Metall, Kunststoff oder Glas gehören zu den Aufgabenfeldern. Der/die Siebdrucker/in arbeitet meist .
Die Gehäter Siebdrucker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden