Die Gehälter in Erkrath
Bei der Stadt Erkrath handelt es sich um eine Stadt, die im größten deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen liegt. Sie befindet sich im Landkreis Mettmann und gehört zum Regierungsbezirk Düsseldorf. Untergliedert ist die Stadt in drei Stadtteile. Hierzu gehören Erkrath, was auch als Alt-Erkrath bezeichnet wird, Unterfeldhaus und Hochdahl. Erkrath verfügt über einige Sehenswürdigkeiten. Zu diesen gehören das Haus Unterbach und die Villa Bayer. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen haben sich in der Vergangenheit in der Stadt angesiedelt. Sie decken die Bereiche Handel und Dienstleistungen ab und tragen zu einem großen Teil zur wirtschaftlich guten Lage der Stadt bei.
Das Durchschnittsgehalt für Siebdrucker in Erkrath beträgt 2.504,98 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.822,78 | € 3.187,17 | € 2.504,98 |
Netto | € 1.242,76 | € 1.906,58 | € 1.574,67 |
Der/die Siebdrucker/in bedruckt unterschiedliche Materialien. Dazu gehören Materialien wie Metall, Glas, Kunststoff und Glas.
Die Arbeit des/der Siebdrucker/in findet hauptsächlich am Computer statt. Hier werden digitale und analoge Bild- und Textdateien aufbereitet und die Druckform hergestellt. Der/die Siebdrucker/in findet hauptsächlich in Siebdruckunternehmen Arbeitsplätze. Es gibt aber auch Beschäftigungsmöglichkeiten in anderen Unternehmen, die ihre Erzeugnisse selbst bedrucken. Hier kommen zum Beispiel Firmen der Keramik- und Glasindustrie, Textilveredelungsbetriebe oder Verpackungshersteller in Frage. Siebdrucker/in ist ein Ausbildungsberuf und wird in einer 3-jährigen Ausbildungszeit erlernt. Der/die Siebdrucker/in druckt Schrift, grafische Formen und Bilder auf schwer zu bedruckende Materialien. Aber auch die Herstellung großformatiger Plakate sowie auch großer Flächen aus Metall, Kunststoff oder Glas gehören zu den Aufgabenfeldern. Der/die Siebdrucker/in arbeitet meist .
Die Gehäter Siebdrucker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden