Die Gehälter in Münster, Westfalen

Die Stadt Münster, die auch Fahrradstadt genannt wird, weil die Fahrradwege in der Stadt gut ausgebaut sind und das Fahrrad im Straßenverkehr häufig zu finden ist, beherbergt zahlreiche Verwaltungseinrichtungen wie beispielsweise Gerichte. Auch unterschiedliche Bildungseinrichtungen finden sich in der Stadt. Einige Betriebe der Fahrzeug- und Chemieindustrie haben in Münster ihren Sitz. Ansonsten ist das wirtschaftliche Bild der Stadt aber eher vom Dienstleistungssektor und dort vor allem vom Finanzbereich geprägt. Auch zahlreiche Forschungsinstitute machen Münster zu einem Zentrum der Wissenschaft. Aufgrund der hohen Nutzung des Fahrrades für viele Strecken in der Stadt und der Fußgängerfreundlichkeit wird der Nahverkehrsdienst hauptsächlich durch Busse geleistet.

Das Durchschnittsgehalt für Schuhmacher - Schaftbauer in Münster, Westfalen beträgt 1.906,67 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 1.906,67 € 1.906,67 € 1.906,67
Netto € 1.272,75 € 1.272,75 € 1.272,75

Schuhmacherinnen und Schuhmacher im Bereich Schaftherstellung haben die Aufgabe, die sogenannten Schäfte eines Schuhs anzufertigen - den oberen Teil eines Schuhs. Sie erledigen auch Reparaturarbeiten am Schaft, z.

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B. Ersetzen eines Reißverschlusses an einem Stiefel oder Austausch von kaputten Teilen. Bei der Anfertigung eines Schaftes erstellen sie nach Vorgaben zuerst ein Schnittmuster für das Schuhoberteil. Anschließend werden die Teile mit Hilfe von Maschinen nach dem Muster aus dem Leder herausgeschnitten oder -gestanzt. Im weiteren Verlauf der Bearbeitung wird das Leder aufgeraut, kaschiert und umgebuggt. An die Lederteile wird das Innenfutter des Schuhs angenäht, und zum Abschluss werden Ösen, Schnallen oder Reißverschlüsse angebracht sowie Schuhkappen und Fersenteile aufgenäht. .

Die Gehäter Schuhmacher - Schaftbauer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Monheim am Rhein € 2.383,33
Münster, Westfalen € 1.906,67
Warstein € 1.950,00
Willich € 2.600,00



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden