Die Gehälter in Lauf an der Pegnitz

Bei Lauf an der Pegnitz handelt es sich um die Kreisstadt des Landkreises Nürnberger Land in Mittelfranken. Lauf an der Pegnitz vereint in sich die verschiedensten Wirtschaftszweige und nicht zuletzt bringt natürlich auch die Nähe zu der Stadt Nürnberg Vorteile für den Arbeitsmarkt in Lauf an der Pegnitz mit sich. So sind auch die Zahlen der Pendler in die umliegenden Städte nicht gerade gering. Neben den verschiedensten Unternehmen des Handwerks haben sich in den letzten Jahren auch Handelsunternehmen etablieren können. In der Regel handelt es sich hierbei einmal mehr um Zweigstellen großer deutscher Konzerne. Zudem verfügt der Ort über eine sehr gute Infrastruktur und ist zudem an die Autobahn A9 angeschlossen.

Das Durchschnittsgehalt für Natur- und Landschaftspfleger in Lauf an der Pegnitz beträgt 2.280,70 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 2.280,70 € 2.280,70 € 2.280,70
Netto € 1.779,08 € 1.779,08 € 1.779,08

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Die Gehäter Natur- und Landschaftspfleger basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Aachen € 1.820,00
Altenzaun € 1.080,00
Behringen bei Bad Langensalza € 1.440,00
Berlin € 1.800,00
Bersteland € 1.500,00
Bischofsheim bei Rüsselsheim € 2.051,04
Bremerhaven € 4.533,33
Demmin, Hansestadt € 1.000,00
Doberlug-Kirchhain € 1.121,60
Dresden € 2.200,00
Eibenstock € 1.000,00
Elsterheide € 1.152,00
Erfurt € 3.294,42
Esslingen am Neckar € 2.250,00
Grimma € 640,00
Großbeeren € 1.354,17
Hamburg € 1.198,56
Hannover € 2.240,33
Langenau (Württemberg) € 1.911,00
Lauf an der Pegnitz € 2.280,70
Nagold € 1.739,13
Nürnberg, Mittelfranken € 1.000,00
Potsdam € 1.172,80
Pulheim € 1.200,00
Reutlingen € 2.333,33
Rostock € 1.250,00
Sassenburg € 1.120,00
Spenge € 460,87
Steinwiesen € 2.350,00
Storkow (Mark) € 1.552,63
Uelzen, Lüneburger Heide € 2.240,00



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden