Die Gehälter in Rhauderfehn

Die Gemeinde Rhauderfehn liegt im Bundesland Niedersachsen und gehört zum Landkreis Leer in Ostfriesland. Im Einzugsgebiet der Gemeinde liegen acht Grundschulen und alle weiteren schulischen Einrichtungen bis zum Gymnasium. Eine Zweigstelle der Volkshochschule Leer deckt den Bedarf der Erwachsenenbildung. Über die Bundesstraße B438 und die in der Nähe verlaufenden Bundesautobahnen A28 und A31 ist die Stadt an das Ruhrgebiet, den Großraum Bremen und zu den Niederlanden angebunden. Über die Zugverbindungen, die am örtlichen Bahnhof vorbeiführen, sowie ein ausgewogenes Netz von Buslinien ist der öffentliche Personenverkehr gut geregelt. In den letzten Jahren war eine wachsende Zahl von kleineren und mittelständischen Betrieben aus den verschiedensten Branchen zu verzeichnen.

Das Durchschnittsgehalt für Meister - Veranstaltungstechnik (Halle) in Rhauderfehn beträgt 4.000,00 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 3.000,00 € 5.000,00 € 4.000,00
Netto € 2.146,91 € 3.283,30 € 2.715,11

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Die Gehäter Meister - Veranstaltungstechnik (Halle) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Aachen € 1.750,00
Augsburg, Bayern € 3.500,00
Bad Windsheim € 4.191,00
Berlin € 2.000,00
Bochum € 2.040,00
Boppard, Rhein € 2.355,07
Bremen € 2.187,34
Castrop-Rauxel € 2.800,00
Chemnitz, Sachsen € 2.500,00
Dresden € 5.582,02
Eggenstein-Leopoldshafen € 3.250,00
Essen, Ruhr € 3.219,05
Ettlingen € 2.491,67
Freilingen, Westerwald € 2.697,67
Garching bei München € 4.200,00
Göhl € 2.166,67
Grünheide (Mark) € 1.354,17
Kiel € 3.000,00
Köln € 3.322,11
Mannheim, Universitätsstadt € 3.250,00
Niederdorf bei Stollberg, Erzgebirge € 3.560,00
Reichenbach an der Fils € 3.793,59
Reichshof € 3.243,24
Rhauderfehn € 3.000,00
Schwandorf, Bayern € 6.300,00
Solingen € 2.690,23
Stuttgart € 2.284,41



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden