Die Gehälter in Nürnberg, Mittelfranken
Die Großstadt Nürnberg liegt in Bayern und ist ein wichtiger Standort der Elektrotechnik und des Maschinenbaus. Aber auch die Fahrzeugindustrie ist hier stark vertreten. Einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft leisten auch die zahlreichen Druckereien der Stadt. Auch Unternehmen aus der Werbung und Medienunternehmen sind hier angesiedelt. Nürnberg ist aber auch High Tech Standort mit vielen Unternehmen der Kommunikationstechnik. Nürnberg verfügt über ein bedeutendes Messezentrum. Nürnberg ist Knotenpunkt wichtiger Verkehrswege und ist daher sehr gut an das Schienen und Straßennetz angebunden. Die Stadt verfügt über ein U-Bahn und Straßenbahnnetz, sowie zahlreiche Buslinien, die die Punkte innerhalb der Stadt verbinden. Auch ein internationaler Flughafen ist vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für Master of Business Administration (MBA) in Nürnberg, Mittelfranken beträgt 2.800,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.100,00 | € 3.500,00 | € 2.800,00 |
Netto | € 1.391,91 | € 2.117,32 | € 1.754,62 |
Der Beruf als Master of Business Administration, der oft auch mit den Buchstaben MBA abgekürzt wird, ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Lange Zeit war dieser Abschluss in Deutschland nahezu gar nicht anerkannt.
Bei diesem Studium handelt es sich um ein erweitertes Managerstudium. Dies ist auch der Grund, warum das Studium höchstens zwei Jahre andauert. Nachdem bereits ein herkömmliches Managerstudium abgeschlossen wurde, besteht die Möglichkeit, sich auf verschiedene Weise bzw. in verschiedene Richtungen hin weiterzubilden. Den Master of Business Administration kann man beispielsweise in den Richtungen Logistik, Personalmanagement oder Finanzwesen erlangen. Es gibt jedoch zahlreiche weitere Varianten. Auch ist es so, dass es verschiedene Studienmöglichkeiten gibt, beispielsweise das Studium an einer .
Die Gehäter Master of Business Administration (MBA) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden