Die Gehälter in Straubenhardt

Die Gemeinde Straubenhardt liegt im Enzkreis in Baden-Württemberg. Die nächst größere Stadt ist Pforzheim und die öffentlichen Verkehrsmittel ermöglichen eine gute Anbindung in die Stadt und wieder zurück. Die Bahnverbindung ist ebenso gut ausgebaut und ermöglicht ein hohes Maß an Flexibilität für Pendler. Die verkehrsgünstige Lage ermöglicht über die Bundesstraße einen guten Anschluss für PKW Fahrer an das überregionale Autobahnnetz. Drei Tageszeitungen haben hier ihren Sitz, eine Musikschule, vier Grundschulen und zwei weiterführende Schulen bieten Arbeitsplätze für Lehrpersonal und Ausbildung für die ortsansässigen Schüler. Straubenhardt gilt aus ausgezeichneter Standort für das stetig wachsende Gewerbe. Arbeitsplätze sind im Bereich Dienstleistungen, KFZ, Wellness und Gesundheit, in der Industrie und in zahlreichen anderen Branchen zu finden.

Das Durchschnittsgehalt für Maschineneinrichter (Feinmechanik) in Straubenhardt beträgt 2.679,45 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 2.542,22 € 2.816,67 € 2.679,45
Netto € 1.610,29 € 1.746,91 € 1.678,60

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Die Gehäter Maschineneinrichter (Feinmechanik) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Altena, Westfalen € 2.229,50
Berlin € 1.050,10
Betzigau € 2.458,18
Breckerfeld € 2.231,67
Brühl, Rheinland € 3.282,50
Dillenburg € 2.776,58
Dortmund € 3.867,50
Edewecht € 2.195,56
Flensburg € 2.233,19
Glasau € 2.708,33
Hagen (Westfalen) € 2.500,00
Hamm (Westfalen) € 3.630,63
Hanau € 2.948,13
Harrislee € 2.177,00
Hellenthal, Eifel € 3.154,29
Heroldsberg € 4.000,00
Koblenz am Rhein € 4.890,00
Marktschellenberg € 2.164,00
Meinerzhagen € 1.113,05
Paderborn € 3.000,00
Rodgau € 3.475,70
Schwabach € 2.475,00
Straubenhardt € 2.542,22
Thannhausen, Schwaben € 3.177,78
Velbert € 1.680,00
Warburg, Westfalen € 2.790,75
Würzburg € 709,58



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden