Die Gehälter in Schriesheim
Schriesheim gehört zum Regierungsbezirk Karlsruhe und somit zum Bundesland Baden-Württemberg. Der Landkreis, zu dem Schriesheim zählt, ist der Rhein-Neckar-Kreis. Nördlich von der weltbekannten Stadt Heidelberg gelegen schrieb Schriesheim schon im 30-jährigen Krieg Geschichte, die noch bis heute zum Teil gut erhalten ist und täglich viele Urlauber anlockt. Da Schriesheim direkt an der Bundesstraße 3 sowie an der Bundesautobahn 5 liegt, wird eine einfache Zufahrt zum nahe gelegenen Fernstraßennetz ermöglicht. Größere Städte im Umkreis, in denen zahlreiche offene Stellen zur Verfügung stehen, können durch einen Katzensprung erreicht werden. Schriesheim selbst beheimatet eher kleinere Familienbetriebe oder mittelständische Unternehmen.
Das Durchschnittsgehalt für Krankenpflegehelfer - Altenpflege in Schriesheim beträgt 1.817,25 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.812,50 | € 1.822,00 | € 1.817,25 |
Netto | € 1.247,10 | € 1.360,44 | € 1.303,77 |
Für die Ausübung des Berufs des/der Krankenpflegehelfers/in - Altenpflege wird eine Ausbildung im Gesundheitswesen gefordert, dabei werden in der Altenpflege Ausgebildete bessere Einstellungschancen erwarten. Bei mobilen Krankenpflegestationen ist zudem ein entsprechender Führerschein notwendig, um die Hausbesuche erledigen zu können.
Die Vorlage eines entsprechendes Gesundheitszeugnisses gemäß des Infektionsschutzgesetz ist für diesen Beruf ebenfalls zwingend notwendig. Für Bewerbungen bei Altenpflegeeinrichtungen mit kirchlichen Trägern oder bei denen Glaubensgemeinschaften als Träger fungieren, ist meist dieselbe Konfessionsangehörigkeit vorausgesetzt, um die Einstellungsbedingungen zu erfüllen. Krankenpflegehelfer/innen - Altenpflege helfen Senioren bei der Bewältigung des täglichen Lebens und unterstützen diese dabei, ein aktives und würdiges Leben im Alter führen zu können. .
Die Gehäter Krankenpflegehelfer - Altenpflege basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden