Die Gehälter in Schönebeck (Elbe)
Die Stadt Schönebeck-Elbe liegt wie der Name schon sagt an der Elbe im Bundesland Sachsen-Anhalt. Nicht nur der Hafen stellt ein wichtiges Gewerbegebiet der Stadt dar. In der Stadt gibt es auch noch einige andere Gewerbe- und Industriegebiete, in der unterschiedliche Branchen beheimatet sind. Das umfassende Bildungssystem trägt zum guten Wirtschaftsstandort bei. Auch der Tourismus spielt in der Stadt eine bedeutende Rolle. Immerhin befindet sich hier das älteste Solebad Deutschlands. Aber auch andere Freizeiteinrichtungen und die Landschaft ziehen Besucher an. Die Stadt ist an das Autobahn- und Bahnnetz angeschlossen und auch an das Wasserstraßennetz. Internationale Flüge können von einem der drei Flughäfen in der Region wahrgenommen werden.
Das Durchschnittsgehalt für Krankenpflegehelfer - Altenpflege in Schönebeck (Elbe) beträgt 1.298,56 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.226,33 | € 1.370,78 | € 1.298,56 |
Netto | € 985,08 | € 1.077,69 | € 1.031,39 |
Für die Ausübung des Berufs des/der Krankenpflegehelfers/in - Altenpflege wird eine Ausbildung im Gesundheitswesen gefordert, dabei werden in der Altenpflege Ausgebildete bessere Einstellungschancen erwarten. Bei mobilen Krankenpflegestationen ist zudem ein entsprechender Führerschein notwendig, um die Hausbesuche erledigen zu können.
Die Vorlage eines entsprechendes Gesundheitszeugnisses gemäß des Infektionsschutzgesetz ist für diesen Beruf ebenfalls zwingend notwendig. Für Bewerbungen bei Altenpflegeeinrichtungen mit kirchlichen Trägern oder bei denen Glaubensgemeinschaften als Träger fungieren, ist meist dieselbe Konfessionsangehörigkeit vorausgesetzt, um die Einstellungsbedingungen zu erfüllen. Krankenpflegehelfer/innen - Altenpflege helfen Senioren bei der Bewältigung des täglichen Lebens und unterstützen diese dabei, ein aktives und würdiges Leben im Alter führen zu können. .
Die Gehäter Krankenpflegehelfer - Altenpflege basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden