Die Gehälter in Leverkusen
Leverkusen liegt am Rhein und ist ein wichtiges Wirtschaftszentrum, aber auch ein bedeutender Forschungsstandort im Westen von Deutschland. Vor allem die Pharmaindustrie hat einen großen Einfluss auf die wirtschaftliche Ausrichtung der Stadt. Aber auch die Chemieindustrie ist hier beheimatet. Überdies hinaus ist Leverkusen auch ein Zentrum der Fahrzeugindustrie und der Silikonherstellung. Leverkusen verfügt über mehrere Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Die Medienlandschaft ist durch Zeitungen und Radiosender geprägt. Die Stadt hat Theater und Museen und bietet über das ganze Jahr hinweg zahlreiche Veranstaltungen. Leverkusen ist an die Autobahn angeschlossen, hat einen Bahnhof und verfügt über ein leistungsfähiges Busliniensystem, welches den Nahverkehrsbedarf abdeckt.
Das Durchschnittsgehalt für Krankenpflegehelfer - Altenpflege in Leverkusen beträgt 1.870,98 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.689,33 | € 2.052,63 | € 1.870,98 |
Netto | € 908,91 | € 1.391,94 | € 1.150,43 |
Für die Ausübung des Berufs des/der Krankenpflegehelfers/in - Altenpflege wird eine Ausbildung im Gesundheitswesen gefordert, dabei werden in der Altenpflege Ausgebildete bessere Einstellungschancen erwarten. Bei mobilen Krankenpflegestationen ist zudem ein entsprechender Führerschein notwendig, um die Hausbesuche erledigen zu können.
Die Vorlage eines entsprechendes Gesundheitszeugnisses gemäß des Infektionsschutzgesetz ist für diesen Beruf ebenfalls zwingend notwendig. Für Bewerbungen bei Altenpflegeeinrichtungen mit kirchlichen Trägern oder bei denen Glaubensgemeinschaften als Träger fungieren, ist meist dieselbe Konfessionsangehörigkeit vorausgesetzt, um die Einstellungsbedingungen zu erfüllen. Krankenpflegehelfer/innen - Altenpflege helfen Senioren bei der Bewältigung des täglichen Lebens und unterstützen diese dabei, ein aktives und würdiges Leben im Alter führen zu können. .
Die Gehäter Krankenpflegehelfer - Altenpflege basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden