Die Gehälter in Düsseldorf
Düsseldorf liegt im Zentrum des Rhein - Ruhrgebietes und ist in vielen Bereichen ein führender Standort in Deutschland. Die Modebranche hat hier ihren Hauptsitz in Deutschland. Auch viele Unternehmen, die in der Werbung tätig sind, sind hier ansässig. Auf dem Messegelände Düsseldorf werden alljährlich internationale Messen veranstaltet. Als Finanzzentrum und Börseplatz haben auch viele Finanzdienstleistungsunternehmen hier ihren Sitz. Auch Unternehmen der Fahrzeug-, Maschinen- und Telekommunikationsindustrie sind in der Stadt tätig, sowie einige Medienunternehmen. Der Flughafen der Stadt gehört zu den Größten in Deutschland, doch auch über den Hafen am Rhein werden Personen und Güter transportiert. Auch an das Bahn- und Autobahnnetz ist Düsseldorf gut angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Krankenpflegehelfer - Altenpflege in Düsseldorf beträgt 2.182,25 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.500,00 | € 2.864,50 | € 2.182,25 |
Netto | € 1.056,93 | € 1.873,30 | € 1.465,12 |
Für die Ausübung des Berufs des/der Krankenpflegehelfers/in - Altenpflege wird eine Ausbildung im Gesundheitswesen gefordert, dabei werden in der Altenpflege Ausgebildete bessere Einstellungschancen erwarten. Bei mobilen Krankenpflegestationen ist zudem ein entsprechender Führerschein notwendig, um die Hausbesuche erledigen zu können.
Die Vorlage eines entsprechendes Gesundheitszeugnisses gemäß des Infektionsschutzgesetz ist für diesen Beruf ebenfalls zwingend notwendig. Für Bewerbungen bei Altenpflegeeinrichtungen mit kirchlichen Trägern oder bei denen Glaubensgemeinschaften als Träger fungieren, ist meist dieselbe Konfessionsangehörigkeit vorausgesetzt, um die Einstellungsbedingungen zu erfüllen. Krankenpflegehelfer/innen - Altenpflege helfen Senioren bei der Bewältigung des täglichen Lebens und unterstützen diese dabei, ein aktives und würdiges Leben im Alter führen zu können. .
Die Gehäter Krankenpflegehelfer - Altenpflege basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden