Die Gehälter in Stuttgart
Stuttgart ist ein wichtiges Zentrum des deutschen Hochtechnologiesektors. Viele Betriebe der deutschen Fahrzeug- und Maschinenbauindustrie sind hier beheimatet. Aber auch zahlreiche international renommierte Unternehmen und Konzerne haben hier ihren Sitz. Stuttgart ist auch Börseplatz, wodurch naturgemäß auch zahlreiche Finanzunternehmen in der Stadt tätig sind. Auch mehrere regionale und überregionale Versicherungen sind in Stuttgart vertreten. Die Medienlandschaft ist eher regional geprägt. Der Stuttgarter Bahnhof ist ein wichtiges Drehkreuz für den nationalen und internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Schiene. Die Stadt besitzt einen eigenen Flughafen und ist auch an das Autobahnnetz angeschlossen. Das öffentliche Nahverkehrssystem unterhält zahlreiche Verbindungen in der Stadt und ist gut ausgebaut.
Das Durchschnittsgehalt für Konstruktionsmechaniker - Feinblechbautechnik in Stuttgart beträgt 3.406,25 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.750,00 | € 4.062,50 | € 3.406,25 |
Netto | € 1.714,56 | € 2.752,27 | € 2.233,42 |
Der Beruf des/r Konstruktionsmechanikers/in ist als Ausbildungsberuf anerkannt. Dies kann im Berufsbildungsgesetz (BBiG) nachgelesen werden.
Die hierfür vorgesehene Ausbildungszeit beträgt dreieinhalb Jahre und dauert somit ein halbes Jahr länger als die meisten anderen Ausbildungen. Dies liegt vor allem daran, weil der Ausbildungsberuf sehr umfangreich ist. Wer die Ausbildung zum Konstruktionsmechaniker abgeschlossen hat, dem stehen anschließend sehr viele Türen offen. Beispielsweise kann man seinen Berufsweg in die Fachrichtung Feinblechbautechnik einschlagen. Wie der Name schon sagt, werden hier Feinbleche hergestellt, die es zu bearbeiten gilt. Generell stellen Konstruktionsmechaniker/innen in erster Linie Metallbaukonstruktionen oder dergleichen dar. Vor allem .
Die Gehäter Konstruktionsmechaniker - Feinblechbautechnik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden