Die Gehälter in Münster, Westfalen

Die Stadt Münster, die auch Fahrradstadt genannt wird, weil die Fahrradwege in der Stadt gut ausgebaut sind und das Fahrrad im Straßenverkehr häufig zu finden ist, beherbergt zahlreiche Verwaltungseinrichtungen wie beispielsweise Gerichte. Auch unterschiedliche Bildungseinrichtungen finden sich in der Stadt. Einige Betriebe der Fahrzeug- und Chemieindustrie haben in Münster ihren Sitz. Ansonsten ist das wirtschaftliche Bild der Stadt aber eher vom Dienstleistungssektor und dort vor allem vom Finanzbereich geprägt. Auch zahlreiche Forschungsinstitute machen Münster zu einem Zentrum der Wissenschaft. Aufgrund der hohen Nutzung des Fahrrades für viele Strecken in der Stadt und der Fußgängerfreundlichkeit wird der Nahverkehrsdienst hauptsächlich durch Busse geleistet.

Das Durchschnittsgehalt für Kaufm. Assistent - Rechnungswesen in Münster, Westfalen beträgt 2.000,00 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 1.200,00 € 2.800,00 € 2.000,00
Netto € 933,47 € 2.012,66 € 1.473,07

Der Beruf des kaufmännischen Assistenten-Rechnungswesen, der kaufmännischen Assistentin-Rechnungswesen ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Im Rechnungswesen übernehmen der kaufmännische Assistent-Rechnungswesen und die kaufmännische Assistentin-Rechnungswesen in der Geschäfts- und Finanzbuchhaltung verantwortungsvolle Fachaufgaben.

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Sie stellen Entscheidungshilfen auf der Grundlage verlässlicher Zahlen aus dem Rechnungswesen für andere Betriebsbereiche. Dies sind die Beschaffung, die Lagerhaltung, die Personenwirtschaft und der Absatz. In der Geschäftsbuchhaltung unterstützen der kaufmännische Assistent-Rechnungswesen und die kaufmännische Assistentin-Rechnungswesen die Betriebsleitung. Dabei bearbeiten sie unterschiedliche Kontierungsfälle wie zum Beispiel Buchungen im Anlagen-, Kontokorrent- oder im Lohn- und Gehaltsbereich. Der kaufmännische Assistent-Rechnungswesen und die kaufmännische Assistentin-Rechnungswesen bearbeiten ebenso Mahnvorgänge und übernehmen Aufgaben in der Kassenführung und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Sie arbeiten häufig mit entsprechenden Buchhaltungsprogrammen am Computer. Der kaufmännische Assistent-Rechnungswesen und die kaufmännische Assistentin -Rechnungswesen erfassen in der Betriebsbuchhaltung Kostendaten und werten diese aus. Sie erstellen die Betriebsabrechnung und betriebliche Erfolgsrechnung. Anhand der von dem kaufmännischen Assistenten-Rechnungswesen und der kaufmännischen Assistentin-Rechnungswesen erstellten Monats- und Jahresabschlüsse stellen sie verlässliches Zahlenmaterial bereit für .

Die Gehäter Kaufm. Assistent - Rechnungswesen basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Arnsberg, Westfalen € 2.984,43
Aschaffenburg € 1.105,95
Bad Bentheim € 2.000,00
Bad Kreuznach € 1.800,00
Berlin € 1.000,00
Bocholt € 1.776,67
Braunschweig € 450,00
Bremen € 1.250,00
Cuxhaven € 2.013,29
Dägeling € 1.250,00
Dieburg € 1.456,41
Dorsten € 1.792,00
Dortmund € 1.514,00
Düsseldorf € 1.000,00
Erkelenz € 1.600,00
Erlangen € 1.960,00
Eschborn, Taunus € 2.500,00
Essen, Ruhr € 480,00
Euskirchen € 1.526,88
Frankfurt am Main € 1.444,44
Groß-Umstadt € 1.296,00
Hamburg € 950,00
Hanau € 1.706,20
Ingolstadt, Donau € 950,00
Jork, Niederelbe € 1.664,96
Karlsruhe (Baden) € 1.600,00
Kassel, Hessen € 920,83
Köln € 700,00
Königswinter € 990,00
Krefeld € 1.800,00
Leverkusen € 2.008,11
Lichtenau (Baden) € 2.345,28
Mannheim, Universitätsstadt € 1.933,33
Minden, Westfalen € 1.250,00
München € 1.350,00
Münster, Westfalen € 1.200,00
Neu-Isenburg € 2.000,00
Norderstedt € 1.150,00
Nürnberg, Mittelfranken € 625,00
Offenburg € 1.625,00
Oldenburg in Oldenburg € 2.000,00
Ostfildern € 5.200,00
Potsdam € 1.420,95
Regensburg € 869,57
Saarbrücken € 1.536,00
Siegburg € 2.700,00
Solingen € 1.100,00
Speyer € 2.095,24
Stuttgart € 1.585,00
Villingen-Schwenningen € 1.200,00



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden